Seit dem 01.06.2013 gilt die „Verordnung über die Anerkennung ausländischer Lehrerqualifikationen (Lehrerqualifikationsanerkennungsverordnung – LQAV)“. Diese Verordnung betrifft alle Personen mit ausländischen Lehrerqualifikationen, die im Land Brandenburg als Lehrkraft tätig sein möchten.
Wurden bei Antragsteller/innen wesentliche Qualifikationsunterschiede zwischen den erworbenen und den in Brandenburg geforderten Qualifikationen festgestellt, können diese Personen zum Ausgleich nach eigener Wahl einen Anpassungslehrgang absolvieren oder eine Eignungsprüfung vor der zuständigen Stelle ablegen.
Den vollständigen Verordnungstext finden Sie unter folgendem Link: <link http: www.mbjs.brandenburg.de sixcms media.php lqav_gvbl.ii.pdf external-link-new-window externen link in neuem>www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/media.php/5527/LQAV_GVBl.II.pdf