So konnten bisher einige Fachkräfte der Gesundheitsfachberufe keine Beschäftigungserlaubnis in Deutschland erhalten, wenn sie gemäß WHO aus Staaten mit Personalmangel in dem Bereich kamen. Dies betraf Fachkräfte in der Gesundheits- und Krankenpflege (ohne Spezialisierung), Spezialisten in der Fachkrankenpflege, Fachkräfte in der operations-/medizinisch-technischen Assistenz und Fachkräfte in der Altenpflege. Die Beschränkung wurde mit der neuen Positivliste aufgehoben.
Nach wie vor gilt aber, dass die Bundesagentur für Arbeit ausländischen Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern Beschäftigungserlaubnisse nur unter den folgenden drei Voraussetzungen erteilt:
- Die Fachkräfte wollen eine Tätigkeit in einem der in der Positivliste aufgeführten Mangelberufe ausüben
- Sie haben für die entsprechende ausländische Berufsqualifikation bereits die Bescheinigung der vollen Gleichwertigkeit durch die zuständige Stelle erhalten
- Die zu besetzende Stelle ist in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.
Wenn zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation zunächst noch der Nachweis einer befristeten praktischen Tätigkeit im Inland zu erbringen ist, so kann die Bundesagentur für Arbeit auch hierzu eine entsprechende Zustimmung erteilen.
Die aktuelle Positivliste vom 15.11.2013 können Sie <link http: www.arbeitsagentur.de dienststellen besondere-dst zav downloads amz amz-positivliste.pdf external-link-new-window external link in new>hier herunterladen. Sie ist zweisprachig in Deutsch und Englisch.