Bei der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg können Zuwendungen an lokale Initiativen zum Aufbau einer Willkommenskultur beantragt werden.
Gefördert werden Projekte und Einzelmaßnahmen freier gemeinnütziger Träger, kommunaler Träger und juristischer Personen des privaten Rechts, um ehrenamtliche, lokal wirksame Willkommensinitiativen zu unterstützen.
Die zu fördernden Maßnahmen sollen auf der lokalen Ebene die Umsetzung einer Willkommenskultur verstärken.
Im Einzelnen können zum Beispiel Maßnahmen mit den folgenden Zielen gefördert werden:
- Initiierung oder Aufbau einer lokalen Willkommensstruktur für Flüchtlinge
- Willkommensaktivitäten und Freizeitangebote
- Hilfe für Flüchtlinge beim Ankommen in einer Kommune, Erstorientierung
- Willkommensveranstaltungen
- Patenschaften, Behördenbegleitung
- Organisation von niedrigschwelligen Beratungs- und Betreuungsangeboten
- niedrigschwellige Angebote für Deutschunterricht, Nachhilfe und Hausaufgabenhilfe
Beantragt werden können nur Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden. Anträge können für einen Verwendungszeitraum bis längstens zum 31.12.2015 gestellt werden. Das Verfahren für das Jahr 2016 wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Zur Antragstellung ist ein Antragsformular erforderlich, welches hier heruntergeladen werden kann: <link http: www.masgf.brandenburg.de media_fast antragsformular_willkommen_masgf_.pdf external-link-new-window external link in new>Antragsformular für Zuwendungen zur Unterstützung ehrenamtlicher Willkommensinitiativen
Merkblatt zum Herunterladen: <link http: www.masgf.brandenburg.de media_fast hinweise_zur_antragstellung_.pdf external-link-new-window external link in new>Hinweise zur Antragstellung für Zuwendungen zur Unterstützung ehrenamtlicher Willkommensinitiativen