Das Bundeskabinett beschloss am 29.07.2015 eine Änderung der Beschäftigungsverordnung, mit der jungen Asylsuchenden und Geduldeten, die gute Bleibeperspektiven haben, der Zugang u.a. zu berufsorientierenden und ausbildungs- bzw. studienbegleitenden Praktika erleichtert wird. Die Änderung geht zurück auf Vereinbarungen, die in Bund-Länder-Gesprächen im Juni getroffen wurden. Sie ist Teil einer ganzen Reihe von Neuregelungen, mit denen seit dem vergangenen Jahr und in naher Zukunft der Arbeitsmarktzugang und damit die gesellschaftliche Integration von Flüchtlingen vereinfacht und verbessert werden.
Mit der Änderung der Beschäftigungsverordnung werden für Asylbewerber und Geduldete mindestlohnfreie Praktika vom Zustimmungserfordernis der Bundesagentur für Arbeit ausgenommen. Künftig kann also die Arbeitserlaubnis leichter erteilt werden. Die Regelung gilt für:
- Pflichtpraktika,
- Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten, die zur Orientierung für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums dienen,
- ausbildungs- bzw. studienbegleitenden Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten sowie
- Einstiegsqualifizierungen oder Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung.
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