IQ Antwort:
Flüchtlinge und Asylsuchende müssen viele Hürden nehmen, bevor ihnen der deutsche Arbeitsmarkt die Möglichkeit zur Integration bietet. Die Motivation und der Wille sind auch auf der Seite der Arbeitgeber vorhanden, jedoch ist die Verunsicherung groß. Wann darf ich einen Geflüchteten einstellen? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen berücksichtigt werden? Wer kann unterstützen? Grundsätzlich muss die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Fluchtgeschichte als Prozess verstanden werden. Anerkennung ausländischer Qualifikationen, Sprachausbildung, Kompetenzerfassung, Qualifizierungen – all das braucht seine Zeit, bevor aus den Flüchtlingen von heute die Fachkräfte von morgen werden können.
Die Arbeitsverwaltung ist Dreh- und Angelpunkt für arbeitssuchende Flüchtlinge und interessierte Arbeitgeber. Unterstützt und ergänzt werden muss der gesamte Vermittlungsprozess durch passende Angebote, wie sie z.B. durch die Förderprogramme IQ oder IvAF (Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen) bereitgehalten werden. Eine umfassende Begleitung und Vorbereitung der Arbeitgeber gehört hier ebenso dazu, wie die Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote für die Zielgruppe Flüchtlinge.
Brandenburger IQ Angebote:
- <link>Beratung für Personen mit ausländischen Abschlüssen
- <link>Qualifizierungsangebote für Personen mit ausländischen Abschlüssen
- <link>Fortbildungen für Jobcenter und Agenturen für Arbeit zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen
- <link>Fortbildungen für Jobcenter und Agenturen für Arbeit zu interkultureller Kompetenz
- <link internal-link internal link in current>Schulungen und Beratung für Arbeitgeber zum Thema Willkommenskultur und Vielfalt im Unternehmen
Bundesweite IQ Angebote:
Auf der interaktiven Landkarte des Förderprogramms sind alle Angebote gezielt abrufbar: <link http: www.netzwerk-iq.de foerderprogramm-iq landesnetzwerke karte.html>www.netzwerk-iq.de/foerderprogramm-iq/landesnetzwerke/karte.html