Praxis-Leitfaden für Unternehmen: Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt

Arbeitserlaubnis, Sprachkurs, die Anerkennung von Qualifikationen – bei der Integration von Flüchtlingen stehen Unternehmen vor Herausforderungen. Der Praxis-Leitfaden der Charta der Vielfalt „Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt!“ beantwortet die wichtigsten Fragen: Wer darf arbeiten? Welche Einstiegsmodelle und Qualifizierungsmaßnahmen sind für Flüchtlinge möglich? Welche Vergütungen und Zuschüsse erhalten Arbeitgeber, die Flüchtlinge beschäftigen? Welche Erfolgsfaktoren sorgen für eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Kulturen?

„Mit dem Praxis-Leitfaden ‚Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt!‘ möchten wir Arbeitgebern praxisnahe Unterstützung anbieten und sie ermutigen, Flüchtlingen eine Chance zu geben. Durch diese zusätzlichen Arbeitskräfte können die Auswirkungen des demographischen Wandels abgeschwächt werden – vorausgesetzt, diese neue Vielfalt wird umsichtig im Arbeitsmarkt integriert“, erklärt Aletta Gräfin von Hardenberg, Geschäftsführerin des Vereins Charta der Vielfalt.

Im Praxis-Leitfaden kommen Arbeitgeber zu Wort, die Flüchtlinge erfolgreich integriert haben: Ein Handwerksbetrieb in Passau ermöglicht jungen Geflüchteten Probe- und Betriebspraktika; ein Unternehmen in Brandenburg hat Flüchtlinge nach einer Grundlagenausbildung in Prozess- und Schweißtechnik als Produktionshelfer übernommen. Die Broschüre bietet außerdem eine Übersicht hilfreicher Kontakt- und Info-Adressen für Unternehmen und Institutionen.

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Herausgeber: Charta der Vielfalt


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.