Seit dem 01.12.2016 unterstützt der Anerkennungszuschuss Personen,
- die eine Berufsqualifikation im Ausland erworben haben und ein Anerkennungsverfahren in Deutschland durchführen wollen,
- die seit mindestens 3 Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Staat, in dem sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben,
- die nicht über ausreichend eigene finanzielle Mittel verfügen; Jahreseinkommen von 26.000 Euro bzw. bei Ehe- bzw. Lebenspartnerschaften 40.000 Euro nicht überschreiten.
Anerkennungsinteressierte reichen den Antrag auf Kostenübernahme bei einer zuleitenden Stelle vor Ort ein (z.B. bei den <link internal-link internal link in current>Beratungsstellen im IQ Netzwerk Brandenburg).
Wichtig: Dies muss vor dem Start eines Anerkennungsverfahrens passieren. Die zuleitende Stelle leitet den Antrag auf Anerkennungszuschuss an die zentrale Förderstelle weiter. Dort wird geprüft, ob die Person die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Wenn die Entscheidung positiv ist, bekommt die Person eine schriftliche Zusage über die Förderung. Anschließend kann die Person das Anerkennungsverfahren starten.
Alle Informationen zum Anerkennungszuschuss finden Sie auf <link https: www.anerkennung-in-deutschland.de html de anerkennungszuschuss.php>www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/anerkennungszuschuss.php