Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen zur Durchführung von Projekten im IQ Netzwerk Brandenburg im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ für die Förderperiode 01.01.2019 – 31.12.2022

Achtung: berichtigter Finanzierungsplan für HSP 3 und 4 jetzt unter dem Link unten abrufbar!

Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ verfolgt das Ziel, die Arbeitsmarktintegration erwachsener Menschen mit Migrationsgeschichte zu verbessern. Seit 2005 werden entsprechende Konzepte, Instrumente und Handlungsempfehlungen entwickelt und umgesetzt. In der Förderperiode 2015-2018 wurde das Programm um den Schwerpunkt "ESF-Qualifizierung im Kontext des Anerkennungsgesetzes" erweitert. Die Finanzierung des Programms erfolgt mit Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Europäischen Sozialfonds.

In der kommenden Förderphase wird als neuer Handlungsschwerpunkt (HSP 4) der Aufbau regionaler Fachkräftenetzwerke, welche die strukturellen Voraussetzungen für die Arbeitsmarktintegration von neu Zuwandernden und von bereits Zugewanderten fördern, unterstützt. Ein Ziel, das im Hinblick auf den sich abzeichnenden und bereits bestehenden Fachkräftebedarf strategisch wichtig ist.

Gesucht werden integrations-, bildungs- und arbeitsmarktpolitisch aktive Träger als operative Partner, die sich entsprechend landesspezifischer Bedarfe mit innovativen und fundierten Projektideen in der Förderperiode 2019-2022 beteiligen möchten.

Die Formulare zur Einreichung von Interessenbekundungen im IQ  Netzwerk Brandenburg finden Sie hier zum Download:

  • <link file:830 download file>Anlage 1 Interessenbekundung im HSP 1 und 2/ Brandenburg (ESF-Förderung)
  • <link file:831 download file>Anlage 2 Interessenbekundung im HSP 3 und 4/ Brandenburg (Bund-Förderung)
  • <link file:832 download file>Anlage 3 Finanzierungsplan im HSP 1 und 2/ Brandenburg (ESF-Förderung)
  • <link file:833 download file>Anlage 4 Finanzierungsplan im HSP 3 und 4/ Brandenburg (Bund-Förderung)

Rahmen und Gegenstand des Interessenbekundungsverfahrens:

Es gelten §§ 23 und 44 der Bundes- und Landeshaushaltsordnung (BHO/LHO), die hierzu ergangenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) in der jeweils gültigen Fassung und die Richtlinien zum Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“:

  • <link file:838 external link in new>Förderrichtlinie für einen zusätzlichen Handlungsschwerpunkt zur Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten im Kontext des „Anerkennungsgesetzes“ im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ im Rahmen des Operationellen Programms des Bundes für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2014-2020 (ESF-Qualifizierung im Kontext Anerkennungsgesetz) vom 15. Oktober 2014
  • <link file:380 download file>Richtlinie über besondere Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Integration von Personen mit Migrationshintergrund vom 4. November 2004

Zielgruppen dieses Interessenbekundungsverfahrens:

Dieser Aufruf richtet sich an Institutionen die beabsichtigen, ein Teilprojekt im Rahmen des IQ Netzwerks Brandenburg durchzuführen. Dazu gehören:

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts,
  • Juristische Personen sowie im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung, der Arbeitsmarktpolitik oder der integrationspolitischen Arbeit tätig sind.

Die Teilnahme von Migrantenorganisationen am Interessensbekundungsverfahren ist ausdrücklich erwünscht.

Ziel des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“:

Um die Arbeitsmarktsituation von erwachsenen Migrantinnen und Migranten zu verbessern, fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seit 2005 das Netzwerk „Integration durch Qualifizierung (IQ)“. Seit 2011 gibt es in jedem Bundesland ein IQ Landesnetzwerk.

Die Koordinierungsstelle des IQ Netzwerkes Brandenburg führt das Interessenbekundungsverfahren durch. Ziel dieses Aufrufs ist die Ermittlung möglicher künftiger Träger von Teilprojekten im IQ Netzwerk Brandenburg im Vorfeld einer zu treffenden Entscheidung. Die Interessenten sind aufgefordert, Interessenbekundungen für die Durchführung und Finanzierung von Projekten auf Grundlage dieses Aufrufs vorzulegen.

Die Antragsstellerinnen und Antragssteller sind dazu verpflichtet, die drei ESF-Querschnittziele „Gleichstellung der Geschlechter“, „Antidiskriminierung“ und „Ökologische Nachhaltigkeit“ zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Verordnungen sowie eine offizielle Beschreibung der Querschnittsziele finden sich auf der Webseite <link http: www.esf.de>www.esf.de.

Die ersten beiden Handlungsschwerpunkte arbeiten mit der Zielgruppe Menschen mit Migrationsgeschichte (statusunabhängig) sowie Personen mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss (Beschreibung aller Aktivitäten auch in der ESF-Förderrichtlinie).                                     

Die Handlungsschwerpunkte 3 und 4 arbeiten an Strukturen.

Zu folgenden Themenbereichen werden (Modell-) Projekte ausgeschrieben:

HSP1 Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung

  • Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung in Südbrandenburg
  • Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung in Ost- und Westbrandenburg
  • Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung in Potsdam
  • Beratung zu arbeitsmarktrechtlichen Themen für Geflüchtete

Ziel des flächendeckenden Beratungsangebotes für Menschen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen ist es, Ratsuchenden Möglichkeiten aufzuzeigen, ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen im Kontext der beruflichen Entwicklung in Deutschland zu nutzen. Der Fokus ist die Beratung für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen für eine qualifikationsadäquate Arbeitsmarktintegration in Deutschland. Ratsuchende erhalten Informationen zum Anerkennungsverfahren (auch im Rahmen von Verfahren nach §§16,17a und 18 AufenthG) sowie zu Fördermöglichkeiten und ggf. notwendigen sprachlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung. Sie werden nach Identifizierung eines möglichen Referenzberufs an die zuständige Stelle verwiesen und im weiteren Prozess bedarfsorientiert begleitet und unterstützt (ggf. durch Teilprojekte aus dem Handlungsschwerpunkt 2). Qualifizierungsberatungen zeigen Qualifizierungsoptionen zur Erlangung der beruflichen Anerkennung und/oder zur qualifikationsadäquaten Integration in den Arbeitsmarkt auf. Ratsuchende erhalten eine Erläuterung ihres Anerkennungsbescheides, einen Überblick über Qualifizierungswege und -angebote einschließlich der Zugangsvoraussetzungen für IQ Qualifizierungsmaßnahmen oder einen Verweis zu anderen Stellen. Die Organisation von individuellen Qualifizierungen auf Grundlage des Anerkennungsbescheides umfasst in der Regel mehr als 8 Stunden und wird im Handlungsschwerpunkt 2 verortet.  Zusätzlich werden in diesem Handlungsschwerpunkt einheitlich qualitätsgesicherte Beratungsangebote zur Fairen Integration von Geflüchteten und Drittstaatsangehörigen gefördert.

HSP 2 Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes

Modul 1 Qualifizierungsmaßnahmen bei reglementierten Berufen

  • Anpassungsmaßnahmen im Bereich der Gesundheitsberufe
  • Qualifizierungsbegleitung im Anerkennungsverfahren im pädagogischen Fachbereich einschließlich Alternativentwicklung beim negativen Ausgang/ Prognose (in Verbindung mit Modul 4)

Modul 2 Anpassungsqualifizierungen im Bereich des Dualen Systems
Modul 3 Brückenmaßnahmen für Akademikerinnen und Akademiker
Modul 4 Vorbereitung auf die Externenprüfung bei negativem Ausgang/Prognose des Anerkennungsverfahrens

  • Kompetenzfeststellungsverfahren zur Feststellung von Qualifizierungsbedarfen und Möglichkeit der Externenprüfung
  • Empowerment und Qualifizierung geflüchteter Frauen

Im  Handlungsschwerpunkt 2 sollen Qualifizierungsmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten (statusunabhängig, einschließlich Asylsuchender, Geduldeter, anerkannter Flüchtlinge) mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation, sowie die in der Richtlinie vorgesehene Begleitmaßnahmen durchgeführt werden. Die Maßnahmen sollen zur Anerkennung der vollen Gleichwertigkeit in der vorhandenen Berufsqualifikation beitragen und/oder die Aufnahme einer qualifikationsadäquaten Beschäftigung fördern.

Die vier Qualifizierungsmodule können mit weiterbildungsbegleitenden Hilfen, Coaching, Beratung sowie anderen Leistungen ergänzt werden, die zum Erreichen des individuellen Förderziels erforderlich sind und die nicht durch die Instrumente der Regelförderung (SGB II und SGB III) finanzierbar sind. Die Qualifizierungen in den Modulen können je nach Anforderungen in den Anerkennungsverfahren als kursförmige und/oder individuelle Qualifizierungen (z. B. zur Erstellung von individuellen Qualifizierungsplänen, zur Organisation und Begleitung von betrieblichen Lernphasen und/oder unterstützt durch den Einkauf von externen Maßnahmen) aufgebaut werden. Maßnahmen zur Sprachförderung, die über die Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (Deutschsprachförderverordnung - DeuFöV) förderfähig sind, können nicht gefördert werden. Ziel der aktuellen Förderrunde ist es, möglichst viele Berufsfelder in einem Bundesland abzubilden, daher kann auch der Transfer bereits in anderen Bundesländern entwickelter Modelle zielführend sein.

HSP 3 Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung

  • Interkulturelle Kompetenzentwicklung der Arbeitsmarktakteure
  • Kenntnisse zum Arbeitsmarkt für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
  • Modulare Weiterbildung für Lehrkräfte in der beruflichen Qualifizierung – Berufsbezogenes Deutsch und sprachliche Sensibilisierung
  • Ansätze und Herausforderungen der Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen
  • Qualifizierung von Migrantenunternehmen

Aufbau und Weiterentwicklung interkultureller Kompetenz in Strukturen der Verwaltung und des Arbeitsmarktes (Jobcenter und Arbeitsagenturen, Unternehmen, Kommunalverwaltungen), um sie für die Chancen der Migrationsgesellschaft Deutschland zu sensibilisieren und zu öffnen. In diesem Handlungsschwerpunkt sollen Schulungs- und Beratungsangebote für arbeitsmarktrelevante Akteure durchgeführt werden. Zielgruppen sind Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Unternehmen und Unternehmensvertretungen (z.B. Kammern) sowie kommunale Verwaltungen. Die Schulungsangebote können sich auch an Mitarbeitende der Berufsberatung, der Berufs- und Informationszentren, des Arbeitgeber-Services und des Berufspsychologischen Dienstes wenden. Zudem soll  die Zusammenarbeit mit der Zentrale für Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) verstärkt werden. Ziel des Handlungsschwerpunktes soll es insbesondere sein, die interkulturelle Kompetenz in den Regeleinrichtungen und Unternehmen zu fördern. Förderfähig sind auch Schulungsangebote zu Themen wie dem Anerkennungsgesetz sowie die Fortbildung von Lehrkräften zum Thema Deutsch als Zweitsprache/Fremdsprache sowie die Beratung und Unterstützung von gründungswilligen Personen mit Migrationshintergrund in diesem Handlungsschwerpunkt.

HSP 4 Regionale Fachkräftenetzwerke – Zuwanderung

  • IQ Informationszentrum Fachkräftezuwanderung

Der zentrale Fokus liegt auf der Fachkräftegewinnung durch Zuwanderung. Es sollen regionale Kompetenzen, Strukturen und Handlungskonzepte zielgerichtet zusammengeführt und dort, wo es noch keine gibt, eine Plattform für diese Aktivitäten angeboten werden. Idee ist, alle relevanten Akteure (Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Zugewanderte, Mitarbeitende in den Regelsystemen und Verwaltungen) fallbezogen zusammenzubringen, um bereichsübergreifende Lösungsansätze zu finden. Es sollen Kooperationen und Strukturen zur gezielten Zuwanderung der Fachkräfte nach Brandenburg entwickelt und begleitet werden. In Brandenburg besteht aufgrund des bestehenden Fachkräfteengpasses in einigen Branchen hinsichtlich eines solchen Zentrums ein großer Bedarf. Die demografische Entwicklung und deren infrastrukturelle bzw. arbeitsmarktrelevante Auswirkungen lassen sich in diesen Branchen in Brandenburg bereits heutzutage nur durch Zuwanderung kompensieren.

Das IQ Informationszentrum Fachkräftezuwanderung richtet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, internationale Fachkräfte und Spezialisten, Ihnen bietet es Beratung, Information, Austausch und Vernetzung zur Fachkräftegewinnung durch qualifizierte Zuwanderung sowie Begleitung von KMU, die Fachkräfte durch Zuwanderung gewinnen möchten oder bereits welche beschäftigen, im Bereich interkulturelle Personalarbeit und interkulturelle Öffnung. Ferner sollen auch Clusterverantwortliche begleitet werden, entsprechende branchenspezifische Fachkräftegewinnungskonzepte zu entwickeln und umzusetzen.  

Individuelle/teilnehmerbezogene Beratungsleistungen und Qualifizierungsmaßnahmen sind im Handlungsschwerpunkt 4 nicht förderfähig.

Rahmenbedingungen der Projektförderung:

Zeitraum:

Die eingereichten Interessenbekundungen können ein Projektvorhaben für den Zeitraum vom 01.01.2019 – 31.12.2022 beschreiben, die Projektlaufzeit kann auch kürzer sein. Die Förderung beginnt voraussichtlich am 01. Januar 2019.

Besserstellungsverbot und Gute Arbeit:

Beschäftigte dürfen nicht besser gestellt werden als vergleichbare Bedienstete des öffentlichen Dienstes. Als Vergleichsgrundlage ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD-Bund) mit den entsprechenden Eingruppierungen heranzuziehen:

  • Projektleitung – E11 - E12, Bei Vorliegen eines wissenschaftlichen Hochschulabschlusses i.S.d. § 7 TVEntgO und unter Berücksichtigung der definierten Anforderungen im Stellenprofil ist eine Zuordnung bis zur Entgeltgruppe E 13 möglich.
  • Projektmitarbeitende – E9b – E11, Bei Vorliegen eines wissenschaftlichen Hochschulabschlusses i.S.d. § 7 TVEntgO und unter Berücksichtigung der definierten Anforderungen im Stellenprofil ist eine Zuordnung bis zur Entgeltgruppe E 12 möglich.
  • Projektmitarbeitende – Verwaltung/Buchhaltung – E7

Als Vergleichsbasis dient dabei die tatsächliche Tätigkeit im Rahmen des Projektes, die Tätigkeitsdarstellung wird zum Zeitpunkt der Antragstellung angefordert.

„Gute Arbeit“ ist das zentrale Leitmotiv und Ziel der Arbeitspolitik in Brandenburg. Gute Arbeit bedeutet sichere Arbeitsplätze, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, altersgerechte Arbeitsbedingungen, ein betriebliches Gesundheitsmanagement, hohe Standards beim Arbeitsschutz, eine funktionierende Sozialpartnerschaft und insbesondere auch anständige Bezahlung.

Mindestlohn-Klausel:

Die Vorschriften gemäß §§ 1 ff. Mindestlohngesetz (MiLoG) sind einzuhalten.

Finanzierung:

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Zuwendungsrechtes. Es handelt sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung; im Handlungsschwerpunkt 1 und 2 aus 80 % ESF und 20 % Bundesmitteln und im Handlungsschwerpunkt 3 und 4 ausschließlich aus Bundesmitteln. Vom Einsatz von Eigenmitteln kann bei entsprechender Begründung abgesehen werden.

Generelle Voraussetzung für alle Bewerberinnen und Bewerber:

Es werden Erfahrungen in der Konzeptionierung, Durchführung und Abrechnung von Projekten vorausgesetzt. Darüber hinaus werden Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen der Bundes- und Landeshaushaltsordnung sowie des Zuwendungs- und Vergaberechts, Kenntnis der Lebensbedingungen von Migrantinnen und Migranten sowie Kooperationsbereitschaft vorausgesetzt.

Hinweis: Das Interessenbekundungsverfahren dient lediglich der Entscheidungsvorbereitung. Kosten, die den Teilnehmenden entstehen, können nicht erstattet werden.

Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens:

Die Auswahl erfolgt über die Koordinierungsstelle des IQ Netzwerks Brandenburg beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) nach formalen, fachlichen und strategischen Kriterien. Das Interessenbekundungsverfahren läuft nach folgenden Schritten ab:

  1. Start des Interessenbekundungsverfahrens auf der Homepage des IQ Netzwerkes Brandenburg am 20.07.2018.
  2. Abgabefrist für die Interessenbekundung per E-Mail und per Post bis zum 03.08.2018.
  3. Durchführung des Auswahlverfahrens bis zum 13.08.2018.
  4. Information an die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber bis zum 14.08.2018.
  5. Aufforderung zur Abstimmung und Fertigstellung der Projektanträge bis zum 15.08.2018.
  6. Absagen an alle anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Interessenbekundungsverfahren bis zum 31.08.2018.

Abgabe der Interessenbekundung:

Alle Interessenten werden aufgefordert, ihre Unterlagen zur Interessenbekundung mittels Formular an die nachfolgend aufgeführte Adresse zu richten. Formlos eingereichte Projektvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Ende der Abgabefrist: 03.08.2018 (Eingang per E-Mail und das Datum des Poststempels oder das Eingangsdatum, soweit Interessenbekundung persönlich eingereicht wird).

Folgende Unterlagen muss die Interessenbekundung enthalten:

  • Interessenbekundung/ Brandenburg (Anlage 1/2)
  • Finanzierungsplan/ Brandenburg (Anlage 3/4)

Verspätet eingegangene Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden.
Bei der Zusendung der E-Mail bitten wir Sie, uns die Formulare als Worddokumente zuzuschicken.

Die Postadresse lautet:

Koordinierungsstelle IQ Netzwerk Brandenburg
Ref. 32, Frauen und Arbeitsmarkt, Arbeits- und Existenzgründungsförderung
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam

Von telefonischen Rückfragen bitten wir generell abzusehen. In Ausnahmen schicken Sie uns bitte Ihre Fragen schriftlich per E-Mail an: <link>IQ-Brandenburg@MASGF.brandenburg.de 

Potsdam, 20.07.2018
Koordinierung IQ Netzwerk Brandenburg

Anlagen zu diesem Aufruf :

  • <link file:830 download file>Anlage 1 Interessenbekundung im HSP 1 und 2/ Brandenburg (ESF-Förderung)
  • <link file:831 download file>Anlage 2 Interessenbekundung im HSP 3 und 4/ Brandenburg (Bund-Förderung)
  • <link file:832 download file>Anlage 3 Finanzierungsplan im HSP 1 und 2/ Brandenburg (ESF-Förderung)
  • <link file:833 download file>Anlage 4 Finanzierungsplan im HSP 3 und 4/ Brandenburg (Bund-Förderung)

Weitere Informationen zum Förderprogramm IQ:

<link https: www.netzwerk-iq.de external-link-new-window external link in new>Plattform des bundesweiten Förderprogramms IQ – Struktur und Konzepte, Inhalte und Partner 

<link https: www.netzwerk-iq.de publikationen iq-good-practice.html external-link-new-window external link in new>Informationen zu Good Practice Beispielen der Förderphase 2015-2018

Stand: 20. Juli 2018


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.