Im Laufe des Jahres 2018 nahmen die Beratungsstellen Faire Integration ihre Arbeit auf. Inzwischen können sich Menschen mit Fluchterfahrung in allen 16 Bundesländern zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen beraten lassen. Dazu liegen jetzt erste Zahlen vor: Von Ende 2017 bis zum 31. Oktober 2018 führten die 16 Beratungsstellen insgesamt 880 Beratungen (589 Erstberatungen und 291 Folgeberatungen) durch. Am häufigsten nahmen bisher Personen mit syrischer Staatsbürgerschaft (35,5%), gefolgt von Personen aus Afghanistan (9,3%), Eritrea (7,3%) und dem Irak (5,3%) die Beratung in Anspruch. Gegenstand der Beratungen waren vor allem Fragen zur Entlohnung, zum Arbeitsvertrag oder zu einer erfolgten Kündigung.
Das erste Projektjahr diente vor allem dem Aufbau der Beratungsstellen, der regionalen Vernetzung und der Erhebung der regionalen Bedarfe. Außerdem wurden erste Erfahrungen in der Beratung gesammelt. Alle Beteiligten gehen aufgrund der Erkenntnisse des ersten Jahres von einem großen Bedarf an Beratung und Unterstützung in der Zukunft aus.
„Die Beratungszahlen und Fallbeispiele verdeutlichen, wie wichtig das Beratungsangebot Faire Integration ist. Nach Deutschland geflüchtete Personen wissen ohne Unterstützung häufig nicht, wie sie sich z.B. gegen vorenthaltene Löhne, unbezahlte Überstunden oder willkürliche Kündigungen wehren können. Bisher haben wir nur einen kleinen Anteil der Betroffenen erreicht“, so Jochen Empen (Projektleiter „Support Faire Integration“).
Vor diesem Hintergrund ist es sehr erfreulich, dass eine Verlängerung des Projekts im Förderprogramm IQ über 2018 hinaus vorgesehen ist. In der nächsten Förderrunde soll zudem eine Ausweitung des Beratungsangebots über Geflüchtete hinaus auch auf alle Drittstaatsangehörigen vorgenommen werden.
Mehr zum Thema auch im neu erschienenen Fact Sheet: Faire Integration von Geflüchteten. Zum Download unter:
<link https: www.netzwerk-iq.de publikationen iq-fact-sheet.html>www.netzwerk-iq.de/publikationen/iq-fact-sheet.html