Termin: Montag, 02. November 2020, 13:00 - ca.16:00 Uhr
Ort: IHK Potsdam, Breite Str. 2a-c, 14467 Potsdam (Havel-Saal)
Für viele brandenburgische Unternehmen bleibt der Fachkräftemangel die größte Wachstumsbremse. Landesweit konnten zuletzt 43 Prozent der Fachkräftestellen nicht besetzt werden und die Hälfte der Ausbildungsbetriebe konnten nicht alle Ausbildungsplätze belegen. Diese Situation wird sich perspektivisch noch weiter verschärfen.
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), das seit Anfang März dieses Jahres in Kraft getreten ist, soll es für Unternehmen leichter werden, Fachkräfte aus Drittstaaten zu gewinnen, zu beschäftigen oder auszubilden. Dafür hat auch das Land Brandenburg entsprechende Vorbereitungen getroffen und Unterstützungsstrukturen geschaffen.
Wer kann als Fachkraft oder Ausbildungsinteressierter unter welchen Voraussetzungen nach Deutschland einreisen? Welche Neuregelungen und Erleichterungen bringt das neue Gesetz für Arbeitgeber*innen, die Fachkräfte aus Drittstaaten einstellen wollen? Wie kann das Fachkräfteverfahren beschleunigt werden? Und wie ist der Verfahrensablauf? Welche Behörde ist zuständig? Wie laufen die Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse und die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen ab? Was hat sich bei den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen geändert? Worauf sollten die Arbeitgeber*innen achten? Wo liegen typische Schwierigkeiten und wie können diese gemeistert werden? Und wie können Fachkräfte aus Drittstaaten rekrutiert werden?
Hier können Sie die Einladung und das Programm herunterladen.
Hier der Link zur Anmeldung: https://veranstaltung.ihk-potsdam.de/informationsveranstaltungfeg