[kmk.org] Seit Mittwoch, 19. Juni 2024, hat die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) von den Ländern der Bundesrepublik Deutschland die Aufgabe übertragen bekommen, die Digitalen Auskünfte zur Berufsqualifikation (DAB) auszustellen.
Was ist die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation?
Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation ist eine neue Dienstleistung der ZAB auf Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sowie der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung der Bundesregierung. Im Rahmen der Fachkräftesicherung hat die Bundesregierung eine Novellierung des Aufenthaltsgesetzes und der Beschäftigungsverordnung auf den Weg gebracht. Mit der „Chancenkarte“, der „Anerkennungspartnerschaft“ und dem „Weg für Berufserfahrene“ werden neue Möglichkeiten im Zuwanderungsrecht für Drittstaatsangehörige eröffnet. Der ZAB hat nun die Aufgabe, die Prüfsachverhalte, die zur Erlangung dieser neuen Titel nötig sind, zu prüfen und eine entsprechende Auskunft für die antragstellenden Personen auszustellen. Diese dient als fachkundige Stellungnahme, auf deren Grundlage die titelerteilende Stelle die aufenthaltsrechtliche Prüfung vornimmt.
Wer kann die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation beantragen?
Die Auskunft richtet sich an Drittstaatsangehörige, die auf Grundlage der neuen Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen möchten. Diese müssen sich bei einer inländischen fachkundigen Stelle durch Auskunft bestätigen, dass
- der Hochschulabschluss, den sie im Ausland erworben haben, staatlich anerkannt ist oder
- dass die ausländische Berufsqualifikation in dem Staat, in dem sie erworben wurde, staatlich anerkannt, in Vollzeit absolviert worden ist und eine mindestens zweijährige Ausbildungsdauer vorausgesetzt hat.
Die Auskunft zum ausländischen Hochschulabschluss konnte bereits in Form der Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse bei der ZAB beantragt werden.
Die Auskunft zu ausländischen Berufsqualifikationen ist die neue Aufgabe der ZAB. Die Auskunft dient als fachkundige Stellungnahme, auf deren Grundlage die titelerteilende Stelle die aufenthaltsrechtliche Prüfung vornimmt. Sie soll Fachkräften, die im Bereich der nicht-hochschulischen beruflichen Qualifikation ausgebildet sind, die Einreise und Arbeitsaufnahme in Deutschland erleichtern.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Das ganze Verfahren – Antragstellung, Bearbeitung und Ausstellung – wird digital ablaufen:
- Antragstellende registrieren sich über BundID (https://id.bund.de/de) und erhalten ein persönliches Nutzerkonto auf der Website www.zab.kmk.org.
- Die Antragstellung erfolgt online unter www.zab.kmk.org/de/dab. Alle Dokumente werden als PDF hochgeladen.
- Bezahlung der Gebühren per Überweisung, Kreditkarte oder PayPal. Die Gebühr beträgt 150 €.
- Nach der Ausfertigung steht die Auskunft als PDF im Nutzerkonto zum Download bereit und kann umgehend genutzt werden.
Wie wird die Fälschungssicherheit des Dokuments gewährleistet?
Die Authentizität der Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation lässt sich in wenigen Schritten überprüfen. Unter www.zab.kmk.org/de/app/validation kann mithilfe des Digitalen Siegels, das jede Bescheinigung enthält, die Urheberschaft der ZAB nachgewiesen werden. Die wichtigsten Daten werden angezeigt und können mit den Angaben im vorliegenden Dokument abgeglichen werden. Dieser Datenabgleich lässt sich auch offline per Klick auf das Digitale Siegel im PDF durchführen. So können Fälschungen jederzeit identifiziert werden.
Wichtig ist, dass das von der ZAB ausgestellt originale PDF für die Verifizierung genutzt wird. Die Qualität komprimierter PDFs ist oftmals zu schlecht, als dass die Verifizierung funktioniert.
Welche Informationen enthält die Auskunft?
- Persönliche Daten der/des Antragsstellenden
- Informationen zur Berufsqualifikation
- Auskunft über die Dauer der Ausbildung und darüber, ob die Berufsausbildung in Vollzeit erfolgt ist
- Auskunft darüber, ob die Berufsqualifikation in dem Staat, in dem sie erworben worden ist, staatlich anerkannt ist
Ab wann können die Digitalen Auskünfte zur Berufsqualifikation bei der ZAB beantragt werden?
Am Mittwoch,19. Juni 2024, wurde das Antragsverfahren auf der Website der ZAB freigeschaltet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.zab.kmk.org/de/dab oder direkt bei der ZAB, Ihr Ansprechpartner: Herr Ugur Sevindik, zabdigitaleauskunft@. kmk(dot)org