[BA] Für Unternehmen, die Fachkräfte aus Drittstaaten einstellen möchten, gibt es zahlreiche rechtliche Aspekte zu beachten. Ein neues Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (BA) informiert über die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften, die bei der Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen ausländischer Herkunft zu beachten sind.