Darüber hinaus soll aufgezeigt werden, unter welchen Umständen die Rücknahme eines Asylantrags möglich ist, um in eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung nach §§ 18a, 18b, 19c Abs. 2 AufenthG zu wechseln. Weitere Schwerpunkte werden sein: der Wechsel vom Chancen-Aufenthaltsrecht in § 25b AufenthG, spezifische Fragen zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung sowie die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Berufsausbildung.
Referent: Rechtsanwalt Marten Kaspar
Termin: Mittwoch 30.10.2024, 09:30 – ca. 16:30 Uhr
Ort: Aquarium - Skalitzer Straße 6 in 10999 Berlin (in der Nähe des U-Bahnhofs Kottbusser Tor - Linie U8 und U1/U3)
Im Anschluss wird der Flüchtlingsrat zum Härtefallverfahren in Brandenburg berichten.
Zielgruppe: Berater*innen, engagierte Ehrenamtliche sowie aufenthaltsrechtlich Interessierte. Aufenthaltsrechtliche Vorkenntnisse sind erforderlich, bringen Sie den aktuellen Text des Ausländerrechts bitte mit.
Kosten: Die Teilnahme an der Fortbildung ist kostenlos. Snacks und Getränke werden gestellt. Außerdem können wir Fahrtkosten erstatten. Dafür benötigen wir die Fahrkarten im Original.
Anmeldung: Die Plätze sind begrenzt. Bitte melden Sie sich per Email an neumann@fluechtlingsrat-brandenburg.de bis zum 23.10.2024 an.
Die Einladung steht hier auch als pdf zur Verfügung.
Eine Veranstaltung des Flüchtlingsrats Brandenburg