IQ FEG Impulsaustausch: Die Möglichkeiten für Berufskraftfahrende im FEG 2.0

Angebot aus dem Programm für Beschäftigte von Jobcentern und Agenturen für Arbeit

  • Wir geben einen Überblick, welche Voraussetzungen seit 11.2023 für Berufskraftfahrende für ein Visum nach §24a Abs.1 BeschV gelten.
  • Was gilt für Personen aus Drittstaaten aus Staaten, welche in der Anlage 11 FeV aufgenommen sind?
  • Im Anschluss tauschen wir uns mit den Teilnehmenden über ihre Erfahrungen mit den Neuerungen aus.

25.06.2024 | 10-11 Uhr | Anmeldung via Link bis spätestens einen Tag vorher

Verantwortlich/ Kontakt:

Ulrike Volkmann
Projektleitung
Servicestelle Fachkräfteeinwanderung NordWest

Angela Hesse-Krüger
Projektleitung
Servicestelle Fachkräfteeinwanderung SüdOst

IHK-Projektgesellschaft mbH
Ostbrandenburg

Weitere Informationen und Kontakt zu den Projekten unter: www.ihk-projekt.de/sfe


 

Das gesamte Programm für Beschäftigte der Jobcenter und Agenturen für Arbeit finden Sie hier als Dokument (pdf).


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.