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Das Förderprogramm IQ ist bestrebt, seine Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der zugehörigen Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich insbesondere aus der europäischen Norm EN 301 549 in ihrer jeweils geltenden Fassung, welche unter anderem auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) basiert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist weitgehend mit den geltenden Anforderungen des BFSG in Verbindung mit EN 301 549 vereinbar.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung, die am 03.08.2026 durchgeführt wurde.
Noch bestehende Einschränkungen
In einzelnen Bereichen bestehen derzeit noch Einschränkungen hinsichtlich der vollständigen Barrierefreiheit:
- Videos: Auf der Website sind Videos eingebunden, die teilweise noch nicht vollständig barrierefrei aufbereitet sind. Künftige verlinkte Videos werden hinsichtlich Untertiteln, Alternativen für visuelle Inhalte und weiterer Anforderungen an eine barrierefreie Bereitstellung überprüft.
- PDF-Dokumente: Auf der Website sind PDF-Dokumente verlinkt, die teilweise nicht vollständig barrierefrei sind. Künftige verlinkte Dokumente werden überprüft und hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit verbessert beziehungsweise durch barrierefreie Fassungen ersetzt.
Das Förderprogramm IQ arbeitet kontinuierlich daran, die bestehenden Einschränkungen zu reduzieren und die Zugänglichkeit der angebotenen Inhalte weiter zu verbessern.
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.brandenburg.netzwerk-iq.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne per E-Mail bei uns melden:
IQ-Brandenburg@masgz.brandenburg.de
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Koordinierungsstelle des Regionalen Integrationsnetzwerks Brandenburg
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel.: +49 331 866-1971
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner*innen oder Verlierer*innen zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg(dot)de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de