Erleichterter Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete

Vorrangprüfung wird in 133 von 156 Agenturbezirken der Bundesagentur für Arbeit für drei Jahre ausgesetzt.

Am 6. August ist die Verordnung in Kraft getreten, mit der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles den Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete erheblich erleichtert. In 133 von insgesamt 156 Agenturbezirken der Bundesagentur für Arbeit wird die Vorrangprüfung bei der Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten für die Dauer von drei Jahren ausgesetzt. In Brandenburg wird in allen fünf Agenturbezirken die Vorrangprüfung ausgesetzt.

Geflüchtete, über deren Antrag auf humanitären Schutz noch nicht entschieden wurde, haben nach drei Monaten Aufenthalt grundsätzlich Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung setzt bislang regelmäßig voraus, dass die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob bevorrechtigte inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Beschäftigung zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung) und die Geflüchteten nicht zu ungünstigeren Bedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden (Prüfung der Beschäftigungsbedingungen). Die tatsächliche Aufnahme der Beschäftigung ist in der Vergangenheit oftmals an der Vorrangprüfung gescheitert.

Bundesministerin Andrea Nahles: "Die Integration in den Arbeitsmarkt ist eine große Herausforderung, deshalb haben wir in der Vergangenheit bereits viele Hürden abgebaut. Dass wir jetzt die Vorrangprüfung in der weit überwiegenden Zahl der Agenturbezirke aussetzen, ist ein weiterer Baustein für eine erfolgreiche Integration der Menschen, die zu uns kommen und Fuß fassen wollen."

Mit der neuen Verordnung, die in enger Abstimmung mit den Bundesländern erstellt wurde, wird festgelegt, in welchen Agenturbezirken der Bundesagentur für Arbeit künftig die Vorrangprüfung entfällt. Durch die Beteiligung der Länder wurde sichergestellt, dass die regionale Arbeitsmarktlage angemessen Berücksichtigung findet. Die neue Regelung erfasst 133 der insgesamt 156 Agenturbezirke. Die verbleibenden 23 Agenturbezirke, in denen weiterhin innerhalb der ersten fünfzehn Monate des Aufenthalts eine Vorrangprüfung bei Asylbewerbern und Geduldeten durchgeführt wird, befinden sich in Bayern (Aschaffenburg, Bayreuth-Hof, Bamberg-Coburg, Fürth, Nürnberg, Schweinfurt, Weiden, Augsburg, München, Passau, Traunstein), in Nordrhein-Westfalen (Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Oberhausen, Recklinghausen) sowie in Mecklenburg-Vorpommern, das vollständig ausgenommen wurde. Die Beschäftigungsbedingungen der Geflüchteten werden von der Bundesagentur für Arbeit weiterhin in allen Agenturbezirken geprüft.

Durch die bereits bestehende Verknüpfung zwischen dem Verzicht auf die Vorrangprüfung und dem zulässigen Tätigwerden als Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer können Personen mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung für die nächsten drei Jahre in diesen 133 Agenturbezirken auch zu einer Tätigkeit als Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer zugelassen werden.

Weitere Informationen: Vierte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung (PDF)


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.