Die zweite Phase des Anerkennungszuschusses hat am 01. Februar 2020 begonnen. Neu ist, dass jetzt auch Qualifizierungskosten gefördert werden können.
Ziel ist, Personen in ihrem Anerkennungsprozess zur Erlangung einer vollen Gleichwertigkeit zu unterstützen, die über einen Bescheid teilweiser Gleichwertigkeit bzw. mit Auflagen von Ausgleichsmaßnahmen verfügen. Die finanzielle Unterstützung soll Möglichkeit und Motivation zur Aufnahme von Qualifizierungsmaßnahmen deutlich erhöhen. Das Ineinandergreifen von Qualifizierungsförderung und Anerkennungszuschuss erhöht zugleich die Effektivität beider Förderinstrumente.
Die Qualifizierungsförderung zielt auf Erwerbstätige und ist auf maximal 3.000 Euro pro Person begrenzt. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und schwerpunktmäßig an ausgewählten Berufen und Berufsbereichen erprobt: Elektronikerin und Elektroniker, Mechanikerin und Mechaniker, Mechatronikerin und Mechatroniker, Fachinformatikerin und Fachinformatiker (u. ä.), Pflegeberufe sowie Erzieherin und Erzieher, Sozialpädagogin und Sozialpädagoge sowie Sozialarbeiterin und Sozialarbeiter. Die Zahl der Förderfälle ist aufgrund des Erprobungscharakters durch ein begrenztes Budget gedeckelt. Wir bitten deshalb um Verständnis, wenn nicht alle eingereichten Anträge bei der Förderung berücksichtigt werden können.
Anträge auf Qualifizierungsförderung können seit 1. Februar 2020 gestellt werden. Nähere Informationen, Förderkriterien sowie die notwendigen Formulare sind zu finden unter: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/anerkennungszuschuss.php