[BMBF] Personen mit fehlenden finanziellen Mitteln und insbesondere Beschäftigte, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation tätig sind, können ab Dezember 2016 vom neuen Anerkennungszuschuss profitieren. Ziel ist es, eine bundesweit flächendeckende Förderung der Kosten für die Anerkennung ergänzend zu den bereits bestehenden Möglichkeiten der Finanzierung zu erproben.
Die Anerkennungsgesetze von Bund und Ländern sind ein wirksames und gut etabliertes Instrument zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verbessert mit der Fördermaßnahme "Zuschuss für die Berufsanerkennung" den Zugang in ein Berufsanerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf.
Anerkennungsinteressierte werden bei der Finanzierung der Kosten des Anerkennungsverfahrens unterstützt (Anerkennungszuschuss). Daneben fördert das BMBF Auswertungen und Maßnahmen zur Erprobung und Weiterentwicklung des Anerkennungszuschusses sowie Aktivitäten zur strukturellen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Finanzierung und Begleitung von Berufsanerkennungsverfahren.
Der Anerkennungszuschuss richtet sich an Personen, die wenig eigene oder keine ausreichenden finanzielle Mittel haben. Insbesondere Beschäftigte, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation arbeiten und nur ein kleines Einkommen haben, können vom Anerkennungszuschuss profitieren. Ziel ist es, eine deutschlandweite Förderung von Anerkennungs-Kosten ergänzend zu bereits existierenden Möglichkeiten zur Finanzierung in einem 3-jährigen Projekt zu testen.
Die Bekanntmachung der Richtlinie über die Förderung von Anerkennungsinteressierten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen finden Sie <link https: www.bmbf.de foerderungen bekanntmachung-1275.html external-link-new-window external link in new>hier.