Voraussetzungen für eine Beschäftigungsaufnahme sind: 1) ein verbindliches Arbeitsplatzangebot, 2) die Anerkennung des Berufsabschlusses und 3) die Nennung des Berufes auf der sogenannten „Positivliste“. Diese Positivliste führt die Berufe und Qualifikationsniveaus auf, in denen in Deutschland ein Fachkräfteengpass festgestellt wurde. Sie wird zweimal jährlich aktualisiert
Die aktuelle Positivliste vom 17.7.2013 können Sie <link http: www.arbeitsagentur.de dienststellen besondere-dst zav downloads amz amz-positivliste.pdf external-link-new-window external link in new>hier herunterladen. Sie ist zweisprachig in Deutsch und Englisch.