Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus spüren wir gerade an vielen Stellen. Ungewissheit, Unsicherheit und ständiges Anpassen an neue Herausforderungen verlangt sehr viel von brandenburgischen Unternehmen. Wir haben uns umgehört und möchten zur Lösungsfindung beitragen. Ein paar spezifische Praxisfragen und Hilfestellungen für Unternehmen, beantwortet unser Berater Markiyan Yanyshevskyy, spezialisiert auf die rechtlichen Bedingungen der Fachkräftesicherung und -einwanderung.
Markiyan Yanyshevskyy, welche Corona-Hilfen nutzen brandenburgische Unternehmen?
Yanyshevskyy: Einerseits das Kurzarbeitergeld; Unternehmen, die mindestens einen Arbeitnehmer*in beschäftigen, haben bei der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld – bis zu 80 % (mit Kind bis zu 87 %) des ausgefallenen Nettolohns – zu beantragen. Allerdings gibt es das Kurzarbeitergeld nicht für geringfügig Beschäftigte, Auszubildende oder Werkstudent*innen.
Anderseits nutzen viele Unternehmen die Soforthilfe, um ihre laufenden Betriebskosten, zum Beispiel die Miete eines Veranstaltungsraums, laufende Kredite oder Leasingverträge, über die Corona-Soforthilfe decken zu können.
Kurzarbeitergeld ist gut, aber welche Möglichkeiten gibt es, um Auszubildende auch bei finanziellen Engpässen zu halten?
Yanyshevskyy: Die Teilzeitausbildung ist eine gute Lösung. Dabei reduziert sich die finanzielle Belastung der Betriebe durch Verringerung der Ausbildungsvergütung ohne gleichzeitig den Ausbildungsplatz zu verlieren. Mit einer Vertragsänderung kann die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit um bis zu 50% verkürzt und die Vergütung entsprechend gekürzt werden. Allerdings verlängert sich das Ende der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit um die Zeit, die durch die Reduzierung insgesamt angefallen ist.
Wir sind eine gemeinnützige Einrichtung, welche Hilfe gibt es für uns?
Yanyshevskyy: Gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, der Weiterbildung und des Sports können bis zum 31.07.2020 die Soforthilfe des Brandenburgischen Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport beantragen. Dieser Rettungsschirm unterstützt Einrichtungen, die aufgrund der Corona-Krise in eine existenzbedrohliche Notlage geraten sind. Die Soforthilfe wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, der den finanziellen Schaden bzw. die voraussichtliche Finanzierungslücke ausgleichen soll.
Ergänzend zu den erwähnten Hilfsprogrammen werden weitere Mittel insbesondere für kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige private Kultureinrichtungen und Projektträger zum Teilausgleich von Einnahmeausfällen bereitgestellt.
Wir sind ein kleines brandenburgisches Unternehmen und brauchen einen Kredit. Was ist denn noch möglich?
Yanyshevskyy: Beim KfW-Schnellkredit 2020 übernimmt die KfW – abgesichert durch eine Garantie des Bundes – 100% des Bankenrisikos, sodass Ihre Hausbank kein eigenes Risiko trägt. Die Laufzeit beträgt bis zu zehn Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren zu Beginn. Voraussetzungen sind mehr als zehn Mitarbeitende, seit Beginn 2019 am Markt und Gewinne erzielt zu haben.
Wann kann ich einen Bürgschaftsantrag stellen? Bis wann kann ich die verbesserten Rahmenbedingungen nutzen? Und wer ist mein Ansprechpartner für einen Bürgschaftsantrag?
Yanyshevskyy: Bürgschaftsbanken bieten für tragfähige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine wesentliche Corona-Hilfe an. Voraussetzung für die Bewilligung einer Bürgschaft ist ein tragfähiges Geschäftskonzept und ein prinzipiell wirtschaftlich gesundes Unternehmen, das lediglich über keine Sicherheiten verfügt. Damit KMU, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, Bürgschaften als Liquiditätshilfe nutzen können, hat die Bundesregierung die Rahmenbedingungen angepasst:
- Erhöhung des Bürgschaftsbetrags: Der Höchstbetrag wurde prinzipiell auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt.
- Bund sichert ab: Der Bund hat seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10% erhöht, damit in der Krise schwer einzuschätzende Risiken leichter geschultert werden können.
- Express-Bürgschaften in 3 Tagen: Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, hat der Bund den Bürgschaftsbanken Entscheidungsfreiheit für Bürgschaften bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eingeräumt, die innerhalb von 3 Tagen positiv ergehen können.
Die Erhöhung des Bürgschaftshöchstbetrages und der Rückbürgschaftsquote des Bundes, die erweiterte Möglichkeit von geförderten Betriebsmittelfinanzierungen, bemessen am Gesamtbestand, sowie die Eigenkompetenz für die Bürgschaftsbanken ist vorerst bis 31.12.2020 befristet. Anfragen für ein Finanzierungsvorhaben bis 2,5 Millionen Euro können schnell und kostenfrei über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden.
…und wenn ich ganz spezifische Fragen habe? Gibt es finanzielle Unterstützung für professionelle Beratung?
Yanyshevskyy: Ja, der Bund unterstützt Beratungsleistungen bis maximal 4.000 €. Die Rahmenrichtlinien für KMU- sowie die der Deminimis-Regelungen müssen erfüllt sein. Das Merkblatt auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de beschreibt die Details.
Gerne unterstützen auch wir – das IQ Informationszentrum für Fachkräfteeinwanderung (www.dareconsulting.de/de/services#iq-network-detail) sowie das IQ Projekt "Qualifizierung von Migrantenunternehmen" (www.socialimpact-migrantenunternehmen.eu) – Sie in allen Fragen. Kontaktieren Sie uns einfach!
Eine gute Übersicht über alle Corona-Hilfen ist der Lotse für Corona-Hilfen des BMAS.