Die GGUA Flüchtlingshilfe hat eine Arbeitshilfe zu den rechtlichen Neuerungen veröffentlicht, die einen erleichterten Wechsel zwischen verschiedenen Arten des Aufenthalts ermöglichen sollen – so etwa in der Konstellation, dass nach Rücknahme des Asylantrags eine Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung als Fachkraft angestrebt wird. Die Möglichkeit eines solchen "kleinen Spurwechsels" wurde auf den 23. Dezember 2023 vorgezogen.
Hier auf der Seite des Informationsverbunds Asyl & Migrations werden die Neuerungen kurz zusammengefasst.
Hier können Sie die Arbeitshilfe der GGUA Flüchtlingshilfe Münster herunterladen: Arbeitshilfe "Spurwechsel im Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0: Nur wenig geht, vieles geht nicht."