[BMAS] Das weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsrecht schafft angesichts des massiven Bedarfs an Fachkräften in vielen Branchen neue Möglichkeiten, um in Deutschland zu arbeiten. Ab dem 1. Juni 2024 wirken weitere Elemente des Regelungspakets, darunter diejenigen zur Chancenkarte und zur Erweiterung der Westbalkanregelung. Dann sind alle Stufen des neuen Fachkräfteeinwanderungsrechts in Kraft.
"Fachkräftesicherung ist Wohlstandssicherung. Wir müssen alle inländischen Potenziale nutzen und benötigen gleichzeitig qualifizierte Zuwanderung aus dem Ausland. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sichern wir den digitalen und ökologischen Umbau unserer Industrienation, in großen Konzernen genauso wie im Handwerksbetrieb um die Ecke. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist nun vollständig in Kraft getreten. Wir schaffen damit die Grundlage, um gemeinsam mit der Wirtschaft den Zuzug von Fach- und Arbeitskräften aktiv zu betreiben. So vielfältig wie die Bedarfe der Unternehmen sind nun auch die Möglichkeiten der Zuwanderung. Wir haben Hürden gesenkt und neue Wege geebnet: für anerkannte Fachkräfte, für Menschen mit Berufserfahrung und für Menschen, die Potenzial mitbringen", so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.
Als neues Instrument der Erwerbsmigration gilt ab dem 1. Juni 2024 die Chancenkarte. Es handelt sich um eine neuartige Aufenthaltserlaubnis, um zur Jobsuche nach Deutschland zu kommen.