5 Jahre Anerkennungsgesetz

Am 1. April wurde das Anerkennungsgesetz des Bundes 5 Jahre alt. Seit Inkrafttreten ist es ein wichtiger Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland. Das Gesetz erleichtert es Fachkräften aus dem Ausland, ihre berufliche Qualifikation auf dem deutschen Arbeitsmarkt einzusetzen, und erhöht damit den Anreiz, nach Deutschland zu kommen.

Bis zum 31. Dezember 2015 erreichten 63.486 Neuanträge die zuständigen Stellen. Es konnten bereits 40.731 Bescheide auf volle und 3.531 auf teilweise Gleichwertigkeit des Abschlusses erteilt werden. Die Zahlen sind seit 2012 jedes Jahr gestiegen. Die Ablehnungsquote lag 2015 mit 2,6 % noch unter dem Niveau der Vorjahre.

Im Zeitraum von 2012 bis Ende 2016 haben die Beratungsstellen des IQ Netzwerks, die Kammern und die Hotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt über 233.000 Interessierte beraten. Auf dem Anerkennungsportal haben sich bereits über 5 Millionen Besucherinnen und Besucher konkret über die Möglichkeiten der Berufsanerkennung informiert.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), welches für das Anerkennungsgesetz des Bundes verantwortlich ist, richtet am 21. Juni in Berlin gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) die Fachtagung „5 Jahre Anerkennung in Deutschland - gelernt ist gelernt!“ aus. Dort werden die letzten fünf Jahre der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland beleuchtet und gefragt, was das Anerkennungsgesetz bisher gebracht hat, was wir gelernt haben und was wir bei künftigen Handlungsstrategien berücksichtigen müssen. Auf der Tagung werden Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka, ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer und der Präsident des DIHK, Dr. Eric Schweitzer, erstmals den Unternehmerpreis „Wir für Anerkennung“ verleihen. Der Preis zeichnet Unternehmen aus, die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in ihrer Personalarbeit vorbildhaft integrieren. Noch bis zum 30. April können Unternehmen sich hierfür bewerben.

Pünktlich zur Tagung erscheint auch der „Bericht zum Anerkennungsgesetz 2017“, der die Ergebnisse der Evaluation beinhalten wird. Die Publikation wird im Rahmen des Projektes „Monitoring der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes des Bundes“ verfasst.


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.