Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse weiterhin nach Krankenpflegegesetz möglich

[pflegebevollmaechtigter.de] Ausländische Pflegekräfte können dazu beitragen, den Fachkräftemangel in der Pflege zu verringern. In der Konzertierten Aktion Pflege wurden deshalb Maßnahmen verabredet, um bestehende Hürden zu minimieren und Prozesse zu beschleunigen. Bis 2024 ist die Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse weiterhin nach dem Krankenpflegegesetz möglich. Diese Entscheidung wurde am 14. November 2019 mit einer Änderung des Pflegeberufegesetzes beschlossen.

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatsekretär Andreas Westerfellhaus, sagte zu der beschlossenen Übergangsregelung: "Ich freue mich, dass meine Anregung aufgegriffen wurde. Denn bereits ab dem Jahreswechsel hätten ausländische Pflegekräfte sonst ihre Abschlüsse nach der neuen Pflegeausbildung anerkennen lassen müssen – obwohl die noch gar nicht überall umgesetzt wird. Ein solcher Anerkennungsstau wäre eine unnötige Katastrophe geworden. Die nun beschlossene Regelung stellt sicher, dass ausländische Pflegefachkräfte zügig ihren Beitrag zur Versorgung von Patienten und zu Pflegenden leisten können: als anerkannte qualifizierte Fachkräfte."

Die Länder können die Gleichwertigkeit ausländischer Pflegeabschlüsse damit weiterhin anhand des Abschlusses zum Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger prüfen und ggf. Anpassungsmaßnahmen bescheiden. Die ausländischen Pflegekräfte müssen damit nicht erst warten, bis neue generalistische Lehrgänge konzipiert sind und tatsächlich angeboten werden.

Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege entnehmen, diese finden Sie hier.


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