Anpassungsqualifizierung für zugewanderte Pflegekräfte

Beginn 18. Juni 2012

Sie haben in Ihrem Herkunftsland eine Ausbildung in der Krankenpflege abgeschlossen und möchten nun in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten?

Es ist abhängig vom Land, in dem Sie Ihre Ausbildung absolviert haben und der Art der Ausbildung, ob Sie eine Prüfung für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ablegen müssen. Auf eine solche Prüfung bereitet Sie dieser ca. 10-monatige Anpassungslehrgang vor.

Wenn die individuellen Förderungsvoraussetzungen erfüllt werden, kann eine Förderung nach SGB II oder SGB III über einen Bildungsgutschein bei Ihrem Jobcenter erfolgen.

Ansprechpartner


Europäisches Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft gGmbH
Am Kanal 12, Haus D
14467 Potsdam
Tel: (0331) 74315-0
Fax: (0331) 74315-34
A.Ehrlich
a.ehrlich(at)ebg(dot)de
U.Hörath
u.hoerath(at)ebg(dot)de


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.