Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen für die Mitarbeit im IQ Netzwerk Brandenburg im Handlungsschwerpunkt 2 „Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetz“ in der Förderrunde 2019-2022, im Zeitraum 2021 – 2022

Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ verfolgt das Ziel, die Arbeitsmarktintegration erwachsener Menschen mit Migrationsgeschichte zu verbessern. Seit 2005 werden entsprechende Konzepte, Instrumente und Handlungsempfehlungen entwickelt und umgesetzt. In der Förderperiode 2015-2018 wurde das Programm um den Schwerpunkt "ESF-Qualifizierung im Kontext des Anerkennungsgesetzes" erweitert. Die Finanzierung des Programms erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Europäischen Sozialfonds.

Im IQ Netzwerk Brandenburg wirken im Jahr 2020 insgesamt 15 Teilprojekte mit unterschiedlichen Aufgaben und Zielgruppen mit; weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Formulare zur Einreichung von Interessenbekundung im IQ Netzwerk Brandenburg finden Sie hier zum Download:

Rahmen und Gegenstand des Interessenbekundungsverfahrens:
Es gelten §§ 23 und 44 der Bundes- und Landeshaushaltsordnung (BHO/LHO), die hierzu ergangenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) in der jeweils gültigen Fassung und die Richtlinien zum Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“:

Zielgruppen dieses Interessenbekundungsverfahrens:
Dieser Aufruf richtet sich an Institutionen, die beabsichtigen, ein Teilprojekt/ ein Qualifizierungsprojekt im Rahmen des IQ Netzwerks Brandenburg durchzuführen. Dazu gehören:

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts,
  • Juristische Personen sowie im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung, der Arbeitsmarktpolitik oder der integrationspolitischen Arbeit tätig sind.

Ziel des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“:
Um die Arbeitsmarktsituation von erwachsenen Menschen mit Migrationsgeschichte zu verbessern, fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seit 2005 das Netzwerk „Integration durch Qualifizierung (IQ)“. Seit 2011 gibt es in jedem Bundesland ein IQ Landesnetzwerk.

Die Antragsstellenden sind dazu verpflichtet, die drei ESF-Querschnittziele „Gleichstellung der Geschlechter“, „Antidiskriminierung“ und „Ökologische Nachhaltigkeit“ zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Verordnungen sowie eine offizielle Beschreibung der Querschnittsziele finden sich auf der Webseite www.esf.de.

Handlungsschwerpunkt 2 (HSP 2)
Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes

Ausgeschrieben wird ein Projekt im Handlungsschwerpunkt 2 „Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes“/ Modul 1 „Qualifizierungsmaßnahmen bei reglementierten Berufen“/ Anpassungslehrgang für den Beruf staatlich anerkannte Erzieher*in.

Im Handlungsschwerpunkt 2 sollen Qualifizierungsmaßnahmen für Migrant*innen (statusunabhängig, einschließlich Asylsuchender, Geduldeter, anerkannter Flüchtlinge) mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation, sowie die in der Richtlinie vorgesehenen Begleitmaßnahmen durchgeführt werden.

Die Qualifizierung kann mit weiterbildungsbegleitenden Hilfen, Coaching, Beratung sowie anderen Leistungen ergänzt werden, die zum Erreichen des individuellen Förderziels erforderlich sind und die nicht durch die Instrumente der Regelförderung (SGB II und SGB III) finanzierbar sind. Maßnahmen zur Sprachförderung, die über die Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (Deutschsprachförderverordnung - DeuFöV) förderfähig sind, können nicht gefördert werden.

Der Beruf staatlich anerkannter Erzieher*in basiert auf einem generalistischen Ausbildungsansatz und entspricht einer sog. „Breitbandausbildung“, die für die Tätigkeit in allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe, d.h. der Kindertagesbetreuung, den Hilfen zur Erziehung und der Jugendarbeit qualifiziert. Die Ausbildung besteht aus theoretischen und praktischen Ausbildungsanteilen. Bei den ausländischen Qualifikationen im sozialpädagogischen Bereich handelt es sich häufig um akademische Abschlüsse, die in der Regel auf einen spezifischen Fachbereich, eine bestimmte Ziel- oder Altersgruppe ausgerichtet sind.

Aktuell besteht im Land Brandenburg kein Regelangebot für Ausgleichmaßnahmen bzw. für Anpassungslehrgänge nach § 11 BbgBQFG. Das neue Qualifizierungsprojekt entwickelt einen berufsbegleitenden Anpassungslehrgang, nach dessen Absolvierung die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation bescheinigt werden kann, um daraufhin die staatliche Anerkennung als Erzieher*in erteilt bekommen zu können.

Vom IQ Netzwerk Berlin wird aktuell „Ein Anpassungslehrgang für ausländische sozialpädagogische Fachkräfte zur staatlichen Anerkennung als Erzieherin und Erzieher“ in Trägerschaft von Stiftung SPI Fachschulen, Qualifizierung & Professionalisierung umgesetzt:
https://www.berlin.netzwerk-iq.de/index.php?id=47

Das Konzept für den Anpassungslehrgang in Brandenburg kann an das Konzept von IQ Netzwerk Berlin angelehnt werden und muss mit der für die Anerkennung zuständigen Stelle in Brandenburg abgestimmt werden. Für die Interessenbekundung reicht ein Kurzkonzept aus. Nach der Auswahl des Trägers erfolgt die Abstimmung des Konzeptes mit der zuständigen Stelle.

Ziel des neuen Teilprojektes:    
Ausgleich der wesentlichen Unterschiede aus dem Teilbescheid der zuständigen Stelle für den Beruf „staatlich anerkannte Erzieher*in“.

Zielgruppe:
Personen, die das Anerkennungsverfahren beantragt haben und für einen Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bereits eine Teilanerkennung erhalten haben

Aufgaben des neuen Teilprojektes:   

  • Entwicklung eines Konzeptes für Brandenburg
  • Organisation und Durchführung von Fortbildungsmodulen

Unterrichtsform:

  • Berufsbegleitend (z.B. freitags – sonnabends und/oder Blockseminare)
  • Präsenzmodule
  • E-Learning-Module

Start des Teilprojektes:  
Voraussichtlich Januar 2021

Start der Qualifizierung:
Voraussichtlich Februar – März  2021

Rahmenbedingungen der Projektförderung:

Zeitraum:
Die eingereichten Interessenbekundungen können ein Projektvorhaben für den Zeitraum vom 01.01.2021 – 30.09.2022 beschreiben. Die Förderung beginnt voraussichtlich am 01. Januar 2021. Die Bewilligung erfolgt jährlich.

Besserstellungsverbot und Gute Arbeit:
Beschäftigte dürfen nicht bessergestellt werden, als vergleichbare Bedienstete des öffentlichen Dienstes. Als Vergleichsgrundlage ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD-Bund) mit den entsprechenden Eingruppierungen heranzuziehen, die Erstellung des Finanzierungsplanes basiert auf TV-L:

  • Projektleitung – E11 - E12, Bei Vorliegen eines wissenschaftlichen Hochschulabschlusses i.S.d. § 7 TVEntgO und unter Berücksichtigung der definierten Anforderungen im Stellenprofil ist eine Zuordnung bis zur Entgeltgruppe E 13 möglich.
  • Projektmitarbeitende – E9b – E11, Bei Vorliegen eines wissenschaftlichen Hochschulabschlusses i.S.d. § 7 TVEntgO und unter Berücksichtigung der definierten Anforderungen im Stellenprofil ist eine Zuordnung bis zur Entgeltgruppe E 12 möglich.
  • Projektmitarbeitende – Verwaltung/Buchhaltung – E7

Als Vergleichsbasis dient dabei die tatsächliche Tätigkeit im Rahmen des Projektes, die Tätigkeitsdarstellung wird zum Zeitpunkt der Antragstellung angefordert.
„Gute Arbeit“ ist das zentrale Leitmotiv und Ziel der Arbeitspolitik in Brandenburg. Gute Arbeit bedeutet sichere Arbeitsplätze, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, altersgerechte Arbeitsbedingungen, ein betriebliches Gesundheitsmanagement, hohe Standards beim Arbeitsschutz, eine funktionierende Sozialpartnerschaft und insbesondere auch anständige Bezahlung.

Mindestlohn-Klausel:
Die Vorschriften gemäß §§ 1 ff. Mindestlohngesetz (MiLoG) sind einzuhalten.

Finanzierung:
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Zuwendungsrechtes. Es handelt sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung; im Handlungsschwerpunkt 2 aus 80 % ESF und 20 % Bundesmitteln.
Generelle Voraussetzung für alle Bewerberinnen und Bewerber:
Es werden Erfahrungen in der Konzeptionierung, Durchführung und Abrechnung von Projekten erwartet. Darüber hinaus werden Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen der Bundes- und Landeshaushaltsordnung sowie des Zuwendungs- und Vergaberechts, Kenntnis der Lebensbedingungen von Migrant*innen sowie Kooperationsbereitschaft erwartet.
Hinweis: Das Interessenbekundungsverfahren dient lediglich der Entscheidungsvorbereitung. Kosten, die den Teilnehmenden dabei entstehen, können nicht erstattet werden.

Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens:
Die Auswahl erfolgt über die Koordinierungsstelle des IQ Netzwerks Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) nach formalen, fachlichen und strategischen Kriterien. Das Interessenbekundungsverfahren läuft in folgenden Schritten ab:

  1. Start des Interessenbekundungsverfahrens auf der Homepage des IQ Netzwerkes Brandenburg am 28.10.2020.
  2. Abgabefrist für die Interessenbekundung per E-Mail und per Post bis zum 13.11.2020.
  3. Durchführung des Auswahlverfahrens bis zum 18.11.2020.
  4. Aufforderung zur Antragstellung und Frist zur Einreichung des Projektantrages bis zum 23.11.2020.
  5. Absagen an alle anderen Teilnehmenden am Interessenbekundungsverfahren bis zum 30.11.2020.

Abgabe der Interessenbekundung:
Alle Interessenten werden aufgefordert, ihre Unterlagen zur Interessenbekundung mittels Formular an die nachfolgend aufgeführte Adresse zu richten. Die formlos eingereichten Projektvorschläge, werden nicht berücksichtigt.

Abgabefrist: 13.11.2020 (Eingang per E-Mail und das Datum des Poststempels oder das Eingangsdatum, soweit Interessenbekundung persönlich eingereicht wird).

Folgende Unterlagen muss die Interessenbekundung enthalten:

Verspätet eingegangene Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden.
Bei der Zusendung der E-Mail bitten wir Sie, alle Einzeldokumente der Interessenbekundung zu einer Datei zusammenzufassen.

Die Postadresse lautet:
Koordinierungsstelle IQ Netzwerk Brandenburg
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Ref. 52 „Arbeitsförderung, Fachkräfte“
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Projektleitung Dina Ulrich:
Tel.: 0331 – 866 – 1971
E-Mail: dina.ulrich(at)mwae.brandenburg(dot)de

Potsdam, 28.10.2020
Koordinierung IQ Netzwerk Brandenburg

Anlagen zu diesem Aufruf:

Weitere Informationen zum Förderprogramm IQ:
Plattform des bundesweiten Förderprogramms IQ – Struktur und Konzepte, Inhalte und Partner: https://www.netzwerk-iq.de/

Informationen zu Good Practice-Beispielen der Förderphase 2015-2018: https://www.netzwerk-iq.de/publikationen/iq-good-practice.html


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.