Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen für die Mitarbeit im IQ Netzwerk Brandenburg im Handlungsschwerpunkt 2 „Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetz“ in der Förderrunde 2019-2022, im Zeitraum 2021 – 2022

Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ verfolgt das Ziel, die Arbeitsmarktintegration erwachsener Menschen mit Migrationsgeschichte zu verbessern. Seit 2005 werden entsprechende Konzepte, Instrumente und Handlungsempfehlungen entwickelt und umgesetzt. In der Förderperiode 2015-2018 wurde das Programm um den Schwerpunkt "ESF-Qualifizierung im Kontext des Anerkennungsgesetzes" erweitert. Die Finanzierung des Programms erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Europäischen Sozialfonds.

Im IQ Netzwerk Brandenburg wirken im Jahr 2020 insgesamt 15 Teilprojekte mit unterschiedlichen Aufgaben und Zielgruppen mit; weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Die Formulare zur Einreichung von Interessenbekundung im IQ Netzwerk Brandenburg finden Sie hier zum Download:

Rahmen und Gegenstand des Interessenbekundungsverfahrens:
Es gelten §§ 23 und 44 der Bundes- und Landeshaushaltsordnung (BHO/LHO), die hierzu ergangenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) in der jeweils gültigen Fassung und die Richtlinien zum Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“:

Zielgruppen dieses Interessenbekundungsverfahrens:
Dieser Aufruf richtet sich an Institutionen, die beabsichtigen, ein Teilprojekt/ ein Qualifizierungsprojekt im Rahmen des IQ Netzwerks Brandenburg durchzuführen. Dazu gehören:

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts,
  • Juristische Personen sowie im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung, der Arbeitsmarktpolitik oder der integrationspolitischen Arbeit tätig sind.

Ziel des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“:
Um die Arbeitsmarktsituation von erwachsenen Menschen mit Migrationsgeschichte zu verbessern, fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seit 2005 das Netzwerk „Integration durch Qualifizierung (IQ)“. Seit 2011 gibt es in jedem Bundesland ein IQ Landesnetzwerk.
Die Antragsstellenden sind dazu verpflichtet, die drei ESF-Querschnittziele „Gleichstellung der Geschlechter“, „Antidiskriminierung“ und „Ökologische Nachhaltigkeit“ zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Verordnungen sowie eine offizielle Beschreibung der Querschnittsziele finden sich auf der Webseite www.esf.de.

Handlungsschwerpunkt 2 (HSP 2)
Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes

Ausgeschrieben wird ein Projekt im Handlungsschwerpunkt 2 „Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes“/ Modul 1 „Qualifizierungsmaßnahmen bei reglementierten Berufen“/ Anpassungslehrgang für den Beruf - staatlich anerkannte Pflegefachfrau/-mann -
Im Handlungsschwerpunkt 2 sollen Qualifizierungsmaßnahmen für Migrant*innen (statusunabhängig, einschließlich Asylsuchender, Geduldeter, anerkannter Flüchtlinge) mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation, sowie die in der Richtlinie vorgesehenen Begleitmaßnahmen durchgeführt werden.

Die Qualifizierung kann mit weiterbildungsbegleitenden Hilfen, Coaching, Beratung sowie anderen Leistungen ergänzt werden, die zum Erreichen des individuellen Förderziels erforderlich sind und die nicht durch die Instrumente der Regelförderung (SGB II und SGB III) finanzierbar sind. Maßnahmen zur Sprachförderung, die über die Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (Deutschsprachförderverordnung - DeuFöV) förderfähig sind, können nicht gefördert werden.

Um in Brandenburg als Fachkraft in der Pflege arbeiten zu können, ist eine staatliche Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (Anerkennung) zwingend erforderlich. Werden von der für die Anerkennung der beruflichen Abschlüsse im Gesundheitsbereich zuständigen Stelle wesentliche Unterschiede zwischen der Ausbildung im Herkunftsland und der Ausbildung in Deutschland festgestellt, müssen sie ausgeglichen werden.

Es wird ein Qualifizierungsprojekt ausgeschrieben, um den berufsbegleitenden Anpassungslehrgang durchzuführen. Für die Interessenbekundung reicht ein Kurzkonzept aus. Nach der Auswahl des Trägers erfolgt die Abstimmung des Konzeptes mit der zuständigen Stelle. Das IFSL-Konzept (Integriertes Fach- und Sprachlernen) der IQ Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch soll im Qualifizierungskonzept berücksichtigt werden. Das IFSL-Konzept finden Sie hier.

Ziel des neuen Teilprojektes:    
Anpassungslehrgang zur Anerkennung eines im Nicht EU- oder EU Ausland erworbenen Berufsabschlusses im Bereich der allgemeinen Pflege (nichtakademische Gesundheitsfachberufe).

Zielgruppe:
    Pflegefachkräfte aus dem EU- und insb. nicht-EU Ausland, die im Heimatland eine pflegerische Grundausbildung oder ein Pflegestudium absolviert haben

  • Qualifikationsnachweis im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Heimatland
  • Defizitbescheid LAVG, der unter anderem die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang empfiehlt
  • Deutschkenntnisse für die Teilnahme am Projekt: Mindestens B1
  • Für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung sind u.a. die Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 erforderlich.

Aufgaben des neuen Teilprojektes:   

  • Theoretischer und fachpraktischer Unterricht mit praktischen Einsätzen in der Pflege sowie integrierter Sprachunterricht
  • Organisation und Durchführung von Fortbildungsmodulen mit folgenden Inhalten: z.B. Pflegeausbildung, Pflegeverständnis und Gesundheitssystem  in Deutschland, Kommunikation im Pflegealltag, Beziehung im Pflegealltag gestalten, Beraten und Anleiten, Rechtliche Rahmenbedingungen im pflegerischen Alltag berücksichtigen, Pflege als Prozess, Pflegewissenschaft, Ambulante Pflege, Qualitätssicherung, Hygiene, Sterbende Menschen pflegen, Pflege von Menschen mit Erkrankungen des ZNS, PNS, Demenz.

Unterrichtsform:

  •  Berufsbegleitend (z.B. an 2-3 Tagen pro Woche und/oder Blockseminare)
  • Präsenzmodule
  • E-Learning-Module

Start des Teilprojektes: Voraussichtlich Januar - Februar 2021

Start der Qualifizierung: Voraussichtlich März 2021
    
Rahmenbedingungen der Projektförderung:

Zeitraum:
Die eingereichten Interessenbekundungen können ein Projektvorhaben für den Zeitraum vom 01.01.2021 – 30.09.2022 beschreiben. Eine Förderung ist bei Vorliegen der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen ab dem 01. Januar 2021 möglich.. Die Bewilligung erfolgt jährlich.

Besserstellungsverbot und Gute Arbeit:
Beschäftigte dürfen nicht bessergestellt werden, als vergleichbare Bedienstete des öffentlichen Dienstes. Als Vergleichsgrundlage ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD-Bund) mit den entsprechenden Eingruppierungen heranzuziehen, die Erstellung des Finanzierungsplanes basiert auf TV-L:

  • Projektleitung – E11 - E12, Bei Vorliegen eines wissenschaftlichen Hochschulabschlusses i.S.d. § 7 TVEntgO und unter Berücksichtigung der definierten Anforderungen im Stellenprofil ist eine Zuordnung bis zur Entgeltgruppe E 13 möglich.
  • Projektmitarbeitende – E9b – E11, Bei Vorliegen eines wissenschaftlichen Hochschulabschlusses i.S.d. § 7 TVEntgO und unter Berücksichtigung der definierten Anforderungen im Stellenprofil ist eine Zuordnung bis zur Entgeltgruppe E 12 möglich.
  • Projektmitarbeitende – Verwaltung/Buchhaltung – E7

Als Vergleichsbasis dient dabei die tatsächliche Tätigkeit im Rahmen des Projektes, die Tätigkeitsdarstellung wird zum Zeitpunkt der Antragstellung angefordert.

„Gute Arbeit“ ist das zentrale Leitmotiv und Ziel der Arbeitspolitik im Land Brandenburg. Gute Arbeit bedeutet sichere Arbeitsplätze, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, altersgerechte Arbeitsbedingungen, ein betriebliches Gesundheitsmanagement, hohe Standards beim Arbeitsschutz, eine funktionierende Sozialpartnerschaft und insbesondere auch angemessene Bezahlung.

Mindestlohn-Klausel:
Die Vorschriften gemäß §§ 1 ff. Mindestlohngesetz (MiLoG) sind einzuhalten.

Finanzierung:
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Zuwendungsrechtes. Es handelt sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung; im Handlungsschwerpunkt 2 aus 80 % ESF und 20 % Bundesmitteln.

Generelle Voraussetzung für alle Bewerberinnen und Bewerber:
Es werden Erfahrungen in der Konzeptionierung, Durchführung und Abrechnung von Projekten erwartet. Darüber hinaus werden Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen der Bundes- und Landeshaushaltsordnung sowie des Zuwendungs- und Vergaberechts, Kenntnis der Lebensbedingungen von Migrant*innen sowie Kooperationsbereitschaft erwartet.

Hinweis: Das Interessenbekundungsverfahren dient lediglich der Entscheidungsvorbereitung. Kosten, die den Teilnehmenden dabei entstehen, können nicht erstattet werden.

Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens:
Die Auswahl erfolgt über die Koordinierungsstelle des IQ Netzwerks Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) nach formalen, fachlichen und strategischen Kriterien. Das Interessenbekundungsverfahren läuft in folgenden Schritten ab:

  1. Start des Interessenbekundungsverfahrens auf der Homepage des IQ Netzwerkes Brandenburg am 05.11.2020.
  2. Abgabefrist für die Interessenbekundung per E-Mail und per Post bis zum 19.11.2020.
  3. Durchführung des Auswahlverfahrens bis zum 24.11.2020.
  4. Aufforderung zur Antragstellung und Frist zur Einreichung des Projektantrages bis zum 27.11.2020.
  5. Absagen an alle anderen Teilnehmenden am Interessenbekundungsverfahren bis zum 30.11.2020.

Abgabe der Interessenbekundung:
Alle Interessenten werden aufgefordert, ihre Unterlagen zur Interessenbekundung mittels Formular an die nachfolgend aufgeführte Adresse zu richten. Die formlos eingereichten Projektvorschläge, werden nicht berücksichtigt.

Ende der Abgabefrist: 19.11.2020 (Eingang per E-Mail und das Datum des Poststempels oder das Eingangsdatum, soweit Interessenbekundung persönlich eingereicht wird).

Folgende Unterlagen muss die Interessenbekundung enthalten:

Verspätet eingegangene Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden.
Bei der Zusendung der E-Mail bitten wir Sie, alle Einzeldokumente der Interessen¬bekundung zu einer Datei zusammenzufassen.

Die Postadresse lautet:
Koordinierungsstelle IQ Netzwerk Brandenburg
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Ref. 52 „Arbeitsförderung, Fachkräfte“
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Projektleitung Dina Ulrich:
Tel.: 0331 – 866 – 1971
E-Mail: dina.ulrich(at)mwae.brandenburg(dot)de

Potsdam, 05.11.2020
Koordinierung IQ Netzwerk Brandenburg

Anlagen zu diesem Aufruf:

Weitere Informationen zum Förderprogramm IQ:

Plattform des bundesweiten Förderprogramms IQ – Struktur und Konzepte, Inhalte und Partner: https://www.netzwerk-iq.de/
Informationen zu Good Practice Beispielen der Förderphase 2015-2018: https://www.netzwerk-iq.de/publikationen/iq-good-practice.html


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.