Bekanntmachung der Koordinierungsstelle des IQ Netzwerks Brandenburg im bundesweiten Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung – IQ“

Ausbau des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)” in der Förderperiode: 01.01.2015-31.12.2018 – Aufruf zur Interessensbekundung

Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ verfolgt das Ziel, die Arbeitsmarktintegration erwachsener Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Ein Schwerpunkt der aktuellen Förderperiode (2011-2014) ist es, die Umsetzung des Anerkennungsgesetzes des Bundes durch Beratungs-, Informations- und Schulungsangebote flächendeckend zu begleiten.

Ab dem 01.01.2015 wird das Förderprogramm IQ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in enger Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit um den Handlungsschwerpunkt „Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext der Anerkennungsgesetze“ weiterentwickelt und ausgebaut. Die Erweiterung des bundesweiten Förderprogramms IQ erfolgt im Rahmen der neuen ESF-Förderperiode (2014-2020). Die Finanzierung des Programms erfolgt mit Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Europäischen Sozialfonds des Bundes.

In der kommenden Förderphase wird die Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten im Kontext des Anerkennungsgesetzes im Mittelpunkt stehen. Ziel ist die Abdeckung von Qualifizierungsbedarfen, die sich aus den Erfordernissen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse ergeben. Dadurch wird angestrebt, Menschen mit Migrationshintergrund bei der Erschließung und Verwirklichung ihrer Potenziale zu unterstützen: ein Ziel, das im Hinblick auf den sich abzeichnenden Fachkräftebedarf auch für die deutsche Volkswirtschaft strategisch wichtig ist.

Die bestehenden 16 IQ-Landesnetzwerke leiten Interessensbekundungsverfahren ein.

Gesucht werden integrations-, bildungs- und arbeitsmarktpolitisch aktive Träger als operative Partner, die sich entsprechend landesspezifischer Bedarfe mit innovativen und fundierten Projektideen an den o.g. Handlungsschwerpunkten in der Förderperiode 2015-2018 beteiligen möchten.

Dieses Interessenbekundungsverfahren erfolgt vorbehaltlich der Veröffentlichung der Förderrichtlinie des Bundes für den Handlungsschwerpunkt Qualifizierung und den daraus dem Land Brandenburg zur Verfügung gestellten ESF-Mitteln. Die Förderrichtlinie zu den „ESF-Qualifizierungen im Kontext Anerkennungsgesetz“  steht unter Vorbehalt der Zustimmung der Europäischen Kommission zum Operationellen Programm für den ESF des Bundes.

Zielgruppe: Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss, die ein Anerkennungsverfahren durchlaufen haben und einen Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit ihres Abschlusses oder eine Ablehnung erhalten haben. Auch Flüchtlinge mit einer ausländischen Qualifikation, die eine Anerkennung ihres Abschlusses anstreben, gehören zur Zielgruppe des Förderprogramms.

Fördermodule:

  1. Qualifizierungsmaßnahmen in reglementierten Berufen.
    a) Entwicklung und Durchführung von Anpassungsqualifizierungen/ -lehrgängen in reglementierten Berufen
    b) Vorbereitung auf die Kenntnis- und Eignungsprüfung in reglementierten Berufen
  2. Entwicklung und Erprobung von Anpassungsqualifizierungen im Bereich des dualen Systems.
  3. Brückenmaßnahmen für Akademiker/innen in nicht reglementierten Berufen.
  4. Vorbereitung auf die Externenprüfung bei negativem Ausgang/negativer Prognose des Anerkennungsverfahrens.

Auch begleitende Sprachkurse sind förderfähig, sofern der Erwerb eines Sprachnachweises als sogenannte „weitere Voraussetzung“ für die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses erforderlich ist.

Interessensbekundungsverfahren IQ Netzwerk Brandenburg

Das Interessensbekundungsverfahren ist beendet.


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.