Bekanntmachung der Koordinierungsstelle des IQ Netzwerks Brandenburg im bundesweiten Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung – IQ“

Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen für die Mitarbeit im IQ Netzwerk Brandenburg im Förderzeitraum 2015 – 2018 zu den Handlungsschwerpunkten

Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung und

Ausbau und Verankerung interkultureller Kompetenz und interkultureller Öffnung in den Regelinstitutionen des Arbeitsmarktes und in KMU

Im Rahmen des Förderprogramms IQ werden seit 2005 Konzepte und Instrumente entwickelt und umgesetzt, um die nachhaltige und qualifikationsadäquate Teilhabe von erwachsenen Menschen mit Migrationshintergrund am Arbeitsmarkt zu fördern.

Die folgenden Tätigkeitsfelder sollen die Schwerpunkte des kommenden Förderzeitraumes bilden:

  • Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung
  • Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext der Anerkennungsgesetze
  • Ausbau und Verankerung interkultureller Kompetenz und interkultureller Öffnung in den Regelinstitutionen des Arbeitsmarktes und in KMU

Gesucht werden integrations-, bildungs- und arbeitsmarktpolitisch aktive Träger als operative Partner, die sich entsprechend landesspezifischer Bedarfe mit innovativen und fundierten Projektideen an den Handlungsschwerpunkten „Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung“ oder „Ausbau und Verankerung interkultureller Kompetenz und interkultureller Öffnung in den Regelinstitutionen des Arbeitsmarktes und in KMU“ im IQ Netzwerk Brandenburg in der Förderperiode 2015-2018 beteiligen möchten.

Das Interessenbekundungsverfahren für den Handlungsschwerpunkt „Ausbau und Verankerung interkultureller Kompetenz und interkultureller Öffnung in den Regelinstitutionen des Arbeitsmarktes und in KMU“ wird auf der Grundlage der Richtlinie über besondere Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Integration von Personen mit Migrationshintergrund vom 4. November 2004, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), den hierzu ergangenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (AVV) und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt. Die in der Richtlinie (Anlage) getroffenen Regelungen sind zu beachten.

Das Interessenbekundungsverfahren für den Handlungsschwerpunkt „Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung“ erfolgt vorbehaltlich der Veröffentlichung der Förderrichtlinie des Bundes für den Handlungsschwerpunkt Qualifizierung und den daraus dem Land Brandenburg zur Verfügung gestellten ESF-Mitteln. Die Förderrichtlinie zu den „ESF-Qualifizierungen im Kontext Anerkennungsgesetz“  steht unter Vorbehalt der Zustimmung der Europäischen Kommission zum Operationellen Programm für den ESF des Bundes.

Interessensbekundungsverfahren IQ Netzwerk Brandenburg

Das Interessensbekundungsverfahren ist beendet.


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.