BMBF: Anerkennungszuschuss um ein Jahr verlängert

[AiD] Seit fünf Jahren bietet der Anerkennungszuschuss finanzielle Förderung für Fachkräfte mit ausländischem Berufs- oder Studienabschluss. Die Antragsfrist wurde jetzt bis Ende 2022 verlängert.

Die Anerkennung eines im Ausland abgeschlossenen Studien- oder Berufsabschlusses ist zum Teil mit hohen Kosten verbunden. Das stellt eingewanderte Fachkräfte vor finanzielle Herausforderungen. Um diese Hürde zu überwinden, startete Ende 2016 das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Pilotprojekt "Anerkennungszuschuss". Hierüber können Personen mit ausländischem Berufs- oder Studienabschluss eine finanzielle Förderung von bis zu 600 Euro erhalten. Die Förderung deckt neben den Gebühren für das Anerkennungsverfahren oder die Zeugnisbewertung auch Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen und Gutachten ab. Seit Januar 2020 wird als weiterer Baustein die Förderung von Qualifizierungskosten im Kontext der Anerkennung erprobt.

Der Anerkennungszuschuss und die Qualifizierungsförderung werden nun fortgeführt. Damit können Anträge für beide Förderinstrumente bis 31. Dezember 2022 bei der zentralen Förderstelle im Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gestellt werden. Grundsätzlich können Anträge auf Kostenerstattung innerhalb von neun Monaten ab der Förderzusage, in jedem Fall aber spätestens am 31. März 2024 eingereicht werden. Darüber hinaus umfasst die Qualifizierungsförderung künftig auch Fahrt- und Übernachtungskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den geförderten Qualifizierungen entstehen. Pro Person können weiterhin bis zu 3.000 Euro erstattet werden.

Der Anerkennungszuschuss schließt eine Förderlücke insbesondere für Erwerbstätige mit geringem Einkommen. Die Förderung richtet sich an Personen, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben, unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus. Der Anerkennungszuschuss ist vor Beginn des Anerkennungsverfahrens zu beantragen, die Qualifizierungsförderung frühzeitig vor Beginn der Qualifizierung. Die Förderanträge können bei den meisten Einrichtungen ausgefüllt werden, die auch zur Anerkennung beraten. Bisher nehmen bundesweit über 500 Stellen Förderanträge entgegen.

Fünf Jahre Anerkennungszuschuss

Seit dem Start des Anerkennungszuschusses Ende 2016 wurden über 4.500 Personen mit durchschnittlich rund 410 Euro gefördert. Anerkennungsinteressierte aus 150 Herkunftsländern stellten Anträge für 360 Referenzberufe. Die meisten Antragstellenden kamen aus Syrien, Polen und Rumänien. Neben vielen Zeugnisbewertungen waren bei den Anerkennungsverfahren die Referenzberufe Ingenieur*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in sowie Lehrer*in bisher am häufigsten vertreten.

Umgesetzt wird das Projekt "Anerkennungszuschuss" vom Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb). Weitere Informationen erhalten Sie hier beim Portal "Anerkennung in Deutschland" oder per E-Mail unter: anerkennungszuschuss(at)f-bb(dot)de


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.