Brandenburgisches Anerkennungsgesetz seit 1.1.2014 in Kraft

Am 1. Januar 2014 ist das Brandenburgische Anerkennungsgesetz (BbgBQFG) in Kraft getreten. Das Gesetz schafft einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren für 28 landesrechtlich geregelte Berufe, darunter Erzieher/innen, Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagogen/innen, einige kaufmännische Berufe u.a.

Dabei wird nicht zwischen EU- und Nicht-EU-Abschlüssen unterschieden. Die Anträge können aus dem In- und Ausland gestellt werden. Für landesrechtlich reglementierte Berufe sieht das Gesetz bei Vorliegen wesentlicher Unterschiede Ausgleichsmaßnahmen vor (einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung).

Den Gesetzestext des BbgBQFG finden Sie hier: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/15/GVBl_I_37_2013.pdf

Weitergehende Informationen erhalten Sie bei der Anerkennungsberatung des IQ Netzwerkes Brandenburg, Frau Julia Lexow-Kapp: E-Mail: julia.lexow-kapp[at]masf.brandenburg.de


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