Dabei wird nicht zwischen EU- und Nicht-EU-Abschlüssen unterschieden. Die Anträge können aus dem In- und Ausland gestellt werden. Für landesrechtlich reglementierte Berufe sieht das Gesetz bei Vorliegen wesentlicher Unterschiede Ausgleichsmaßnahmen vor (einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung).
Den Gesetzestext des BbgBQFG finden Sie hier: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/15/GVBl_I_37_2013.pdf
Weitergehende Informationen erhalten Sie bei der Anerkennungsberatung des IQ Netzwerkes Brandenburg, Frau Julia Lexow-Kapp: E-Mail: julia.lexow-kapp[at]masf.brandenburg.de