Das Anerkennungsgesetz wirkt! Mehr ausländische Fachkräfte im Jahr 2019

Das Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsqualifikationen erreicht 2019 einen neuen Höchststand – starke Zuwächse in Pflegeberufen.

Das Statistische Bundesamt hat die Ergebnisse der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz des Bundes veröffentlicht. Im Jahr 2019 sind die Antragszahlen im achten Jahr des Gesetzes erneut gestiegen: 33.120 Menschen haben die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation beantragt. Fast die Hälfte der Anträge kam von Pflegekräften.

Hierzu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Das Anerkennungsgesetz wirkt und ermöglicht qualifizierten Fachkräften mit ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. Das zeigen die jährlich steigenden Zahlen der Menschen, die die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation beantragen. Seit dem Start des Anerkennungsgesetzes des Bundes 2012 waren es bereits mehr als 350.000 Anträge. Menschen mit ausländischen Qualifikationen, die in Deutschland leben, sollen ihre Potentiale ausschöpfen können. Für Fachkräfte aus dem Ausland schaffen wir Transparenz, welche Fähigkeiten und Kenntnisse sie für eine Beschäftigung in Deutschland brauchen. Beides stellen wir mit dem Anerkennungsgesetz sicher. Zudem leistet das Anerkennungsgesetz einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftepotenzials in Deutschland. Dies ist auch trotz der Pandemie weiterhin ein sehr relevantes Thema.

Auf die steigende Nachfrage nach Anerkennungsverfahren reagieren wir mit verbesserten Informationsmöglichkeiten. Ich freue mich sehr, dass im Februar die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung ihre Arbeit aufgenommen hat. Sie bietet zuwanderungsinteressierten Fachkräften aus dem Ausland eine zentrale Anlaufstelle, die sie individuell berät und bei den Anerkennungsverfahren unterstützt.“


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.