Deutschland öffnet den Arbeitsmarkt für Facharbeiter/innen aus Nicht-EU-Ländern

Deutschland droht ein Mangel an Fachkräften mit abgeschlossener Berufsausbildung. Für Nicht-EU-Bürger hat Deutschland die Beschäftigungsverordnung neu geregelt, die am 1. Juli 2013 in Kraft trat.

So funktioniert die neue Beschäftigungsverordnung:

  • Wer in Deutschland arbeiten möchte, muss prüfen lassen, ob der Ausbildungsabschluss gleichwertig mit einer deutschen Berufsausbildung ist. Das Anerkennungsgesetz vom April 2012 gibt dafür Kriterien und Fristen vor. Das Verfahren kann vom Heimatland aus betrieben werden.
  • Es muss ein entsprechender Bedarf am Arbeitsmarkt bestehen. Den Bedarf ermittelt die Bundesagentur für Arbeit, die anhand der Arbeitsmarktstatistik eine sog. Positivliste von Engpassberufen erstellt.

Darüber hinaus kann die Bundesagentur für Arbeit für einzelne Berufe bilaterale Vermittlungsabsprachen mit den Arbeitsverwaltungen der Herkunftsländer potenzieller Fachkräfte treffen.

 

Nach der „Blauen Karte EU“ für Hochqualifizierte, der verbesserten Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und leichteren Einstiegschancen für Studierende aus Nicht-EU-Staaten ist die grundlegend vereinfachte Beschäftigungsverordnung eine weitere Erleichterung für qualifizierte Arbeitskräfte aus aller Welt, in Deutschland eine Beschäftigung aufzunehmen.

 

 


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.