Faire Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt

Informationen und Beratung für Geflüchtete in arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen: ein wichtiger Baustein einer fairen Arbeitsmarktintegration

Um die eigenen Rechte als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zu kennen und gegebenenfalls einfordern zu können, benötigen Geflüchtete Unterstützung. Im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird zu diesem Zweck eine bundesweite Beratungsstruktur „Faire Integration“ aufgebaut.

Diese bietet geflüchteten Personen Beratung bei Fragen zu Arbeitsbedingungen sowie ihren Rechten und Pflichten im Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsverhältnis. Faire Integration wird in den einzelnen Bundesländern von unterschiedlichen Trägern durchgeführt (Kontakte auf www.netzwerk-iq.de). Das Beratungsangebot soll insgesamt einen Beitrag zur fairen Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten leisten.

„Es ist gut und wichtig, dass Geflüchtete in dem Prozess der Integration auf vielfältige Weise unterstützt werden. Die Arbeitswelt ist dabei ein ganz zentraler Bereich. Menschen mit Fluchthintergrund sollen in Deutschland zu fairen Bedingungen arbeiten können, ohne dass sie im Verhältnis zu anderen Beschäftigtengruppen schlechter gestellt werden.“
(Jochen Empen, Projektleiter Support Faire Integration)

Hintergrund: Immer mehr Geflüchtete in Deutschland nehmen eine Arbeit auf. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen und ausschließlich geringfügig Beschäftigten aus den acht Asylhauptherkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) ist im März 2018 auf ca. 289.000 gestiegen (IAB: Zuwanderungsmonitor, Mai 2018). Gleichzeitig lag im Mai die Zahl der als arbeitssuchend registrierten Geflüchteten bei 487.000 (Bundesagentur für Arbeit: Fluchtmigration, Mai 2018). Man kann also davon ausgehen, dass die Zahl der Beschäftigten mit Fluchthintergrund in den kommenden Jahren weiter steigen wird, unabhängig davon, wie sich die Zahl der gestellten Asylanträge in Deutschland entwickelt. Viele Menschen mit Fluchthintergrund sind im Niedriglohnbereich tätig. Aufgrund ihrer spezifischen Situation sind Geflüchtete generell besonders gefährdet, in prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu geraten. Unkenntnis über die geltenden Rahmenbedingungen und Unterstützungsstrukturen in Deutschland, ein nicht verfestigter Aufenthaltsstatus sowie eine prekäre finanzielle Lage erhöhen zudem die Gefahr, Opfer von Ausbeutung und Benachteiligung zu werden.

Auch in Brandenburg gibt es seit Juni ein IQ Teilprojekt Faire Integration, das bei Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg angesiedelt ist. „Faire Integration Brandenburg“ bietet an einem Tag in der Woche arbeitsrechtliche Informationen und Erstberatung am Standort Cottbus für Ratsuchende an. Zwei weitere Tage bietet das Projekt arbeitsrechtliche Information und Erstberatung für ratsuchende Geflüchtete in Potsdam an, sowohl mobil vor Ort, als auch telefonisch, per Skype, E-Mail oder über soziale Medien. Es können auch arbeitsrechtliche Schulungen auf den jeweiligen Sprachniveaus angeboten werden. Zudem bietet das Projekt mobile Beratung an Orten, an denen sich Geflüchtete aufhalten an, um Beratung und Information zugänglicher zu machen.

In Kürze finden Sie auf der Homepage www.brandenburg.netzwerk-iq.de weitere Informationen und Kontaktdaten.


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.