Finanzielle Unterstützung bei der Berufsanerkennung

Seit dem 01.12.2016 unterstützt der Anerkennungszuschuss Personen,

  • die eine Berufsqualifikation im Ausland erworben haben und ein Anerkennungsverfahren in Deutschland durchführen wollen,
  • die seit mindestens 3 Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Staat, in dem sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben,
  • die nicht über ausreichend eigene finanzielle Mittel verfügen; Jahreseinkommen von 26.000 Euro bzw. bei Ehe- bzw. Lebenspartnerschaften 40.000 Euro nicht überschreiten.

Anerkennungsinteressierte reichen den Antrag auf Kostenübernahme bei einer zuleitenden Stelle vor Ort ein (z.B. bei den Beratungsstellen im IQ Netzwerk Brandenburg).

Wichtig: Dies muss vor dem Start eines Anerkennungsverfahrens passieren. Die zuleitende Stelle leitet den Antrag auf Anerkennungszuschuss an die zentrale Förderstelle weiter. Dort wird geprüft, ob die Person die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Wenn die Entscheidung positiv ist, bekommt die Person eine schriftliche Zusage über die Förderung. Anschließend kann die Person das Anerkennungsverfahren starten.

Alle Informationen zum Anerkennungszuschuss finden Sie auf https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/anerkennungszuschuss.php


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.