Für Zuwanderungsinteressierte aus Nicht-EU-Ländern: Liste der Mangelberufe

Seit der Neuregelung der Beschäftigungsverordnung zum 1.7.2013 können in Deutschland auch Fachkräfte mit Berufsabschlüssen aus Nicht-EU-Ländern arbeiten.

Voraussetzungen für eine Beschäftigungsaufnahme sind: 1) ein verbindliches Arbeitsplatzangebot, 2) die Anerkennung des Berufsabschlusses und 3) die Nennung des Berufes auf der sogenannten „Positivliste“. Diese Positivliste führt die Berufe und Qualifikationsniveaus auf, in denen in Deutschland ein Fachkräfteengpass festgestellt wurde. Sie wird zweimal jährlich aktualisiert

Die aktuelle Positivliste vom 17.7.2013 können Sie hier herunterladen. Sie ist zweisprachig in Deutsch und Englisch.


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