Geflüchtete aus der Ukraine – so gelingt die Integration

Von Aufenthaltstitel bis Arbeitserlaubnis: Worauf Betriebe achten müssen -

Mitschnitt und Unterlagen einer Veranstaltung der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg

Menschen, die vor dem Krieg aus der Ukraine geflüchtet sind, benötigen Stabilität und Verlässlichkeit. So können sie den Verlust von Heimat und Strukturen zumindest ansatzweise kompensieren. Die Integration in Arbeit und Ausbildung ist dafür eine der wichtigsten Bausteine. Im Webinar haben wir die wichtigsten Voraussetzungen diskutiert.

Die Brandenburger Behörden haben sich über ein einheitliches Verfahren abgestimmt und einen Rahmen zu Registrierung, Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis gesetzt. Frau Birte Palke (Referatsleiterin „Ausländerrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Fachaufsicht ZABH“ im Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg) informierte über die landesweit gültigen Regelungen.

Oliver Kurz (Fachbereichsleiter Marktentwicklung/Migration der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit) informierte über den Anfang Juni in Kraft getretenen Rechtskreiswechsel, die Unterstützung durch die Jobcenter bei der Arbeitskräftegewinnung, der Förderung von Aus- und Weiterbildung sowie zum Spracherwerb in Integrations- und Sprachkursen.

Ergänzend wurden durch Herrn Andreas Hoffmann (Teamleiter Wirtschaftsförderung Land Brandenburg Arbeit - Fachkräfte & Qualifizierung (WFBB)), Tamara Lukashenko (IQ Netzwerk Brandenburg, MWAE) und Katja Pein (Projektkoordination Betriebliche Begleitagentur bea Brandenburg) weitere Möglichkeiten der praktischen Unterstützung von Arbeitgeber bei der Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter vor Ort und in Einzelfällen vorgestellt.

Ein Video-Mitschnitt der Veranstaltung finden Sie hier.

Die Präsentationen der Referenten sowie die Dokumentation und FAQ zur Veranstaltung finden Sie hier verlinkt.


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.