IQ Fachstelle legt Rechtsexpertise zur beruflichen Anerkennung in der Frühpädagogik vor

Eine neue Publikation der IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung bietet Fachkräften in der Anerkennungsberatung einen detaillierten Überblick über die Berufsanerkennung von Erzieher*innen und Kindheitspädagog*innen.

Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse von Erzieher*innen und Kindheitspädagog*innen ist ein komplexes Thema. Erzieher*innen und Kindheitspädagog*innen gelten in allen Bundesländern als pädagogische Fachkräfte. Da ihre Ausbildung und Anerkennung landesrechtlich geregelt sind, existieren eine Vielzahl unterschiedlicher Verfahren und Vorgaben.

Eine neue Publikation der IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung hilft nun bei der Orientierung. Die Rechtsexpertise "Landesrechtliche Regelungen zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen von Kindheitspädagog*innen und Erzieher*innen" bietet einen detaillierten Überblick über den rechtlichen und administrativen Rahmen der Anerkennung dieser Berufe.

Zur Rechtsexpertise Rechtsexpertise "Landesrechtliche Regelungen zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen von Kindheitspädagog*innen und Erzieher*innen" gelangen Sie hier (PDF).


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.