Land Brandenburg unterstützt ehrenamtliche Willkommensinitiativen

Bei der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg können Zuwendungen an lokale Initiativen zum Aufbau einer Willkommenskultur beantragt werden.

Gefördert werden Projekte und Einzelmaßnahmen freier gemeinnütziger Träger, kommunaler Träger und juristischer Personen des privaten Rechts, um ehrenamtliche, lokal wirksame Willkommensinitiativen zu unterstützen.

Die zu fördernden Maßnahmen sollen auf der lokalen Ebene die Umsetzung einer Willkommenskultur verstärken.

Im Einzelnen können zum Beispiel Maßnahmen mit den folgenden Zielen gefördert werden:

  • Initiierung oder Aufbau einer lokalen Willkommensstruktur für Flüchtlinge
  • Willkommensaktivitäten und Freizeitangebote
  • Hilfe für Flüchtlinge beim Ankommen in einer Kommune, Erstorientierung
  • Willkommensveranstaltungen
  • Patenschaften, Behördenbegleitung
  • Organisation von niedrigschwelligen Beratungs- und Betreuungsangeboten
  • niedrigschwellige Angebote für Deutschunterricht, Nachhilfe und Hausaufgabenhilfe

Beantragt werden können nur Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden. Anträge können für einen Verwendungszeitraum bis längstens zum 31.12.2015 gestellt werden. Das Verfahren für das Jahr 2016 wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Zur Antragstellung ist ein Antragsformular erforderlich, welches hier heruntergeladen werden kann: Antragsformular für Zuwendungen zur Unterstützung ehrenamtlicher Willkommensinitiativen

Merkblatt zum Herunterladen: Hinweise zur Antragstellung für Zuwendungen zur Unterstützung ehrenamtlicher Willkommensinitiativen


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.