Lehrerqualifikationsanerkennungsverordnung des Landes Brandenburg tritt zum 1. Juni 2013 in Kraft

Sie haben Lehrqualifikationen im Ausland erworben und möchten in Brandenburg im Lehrerberuf arbeiten?

Seit dem 01.06.2013 gilt die „Verordnung über die Anerkennung ausländischer Lehrerqualifikationen (Lehrerqualifikationsanerkennungsverordnung – LQAV)“. Diese Verordnung betrifft alle Personen mit ausländischen Lehrerqualifikationen, die im Land Brandenburg als Lehrkraft tätig sein möchten.

Wurden bei Antragsteller/innen wesentliche Qualifikationsunterschiede zwischen den erworbenen und den in Brandenburg geforderten Qualifikationen festgestellt, können diese Personen zum Ausgleich nach eigener Wahl einen Anpassungslehrgang absolvieren oder eine Eignungsprüfung vor der zuständigen Stelle ablegen.

Den vollständigen Verordnungstext finden Sie unter folgendem Link: http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/media.php/5527/LQAV_GVBl.II.pdf


Abonnieren Sie unseren Newsletter

Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.