Leitfaden zu Arbeitsmarktzugang und -förderung für Geflüchtete erschienen

Der Leitfaden des Handlungsschwerpunkts "IvAF - Integration von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen" (Europäischer Sozialfonds) gibt einen Überblick zu Fragestellungen rund um den Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge. Er informiert zunächst über die ersten grundlegenden Schritte, die beim Arbeitsmarktzugang beachtet werden müssen und klärt auf über die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen:

 

  • Welchen Aufenthaltsstatus hat die betreffende Person?
  • Welche Behörde ist zuständig für die Beratung und Vermittlung?
  • Welche Förderinstrumente nach SGB II und III sowie BAföG stehen zur Verfügung?

Das Dokument kann auf der Internetseite des Europäische Sozialfonds für Deutschland heruntergeladen werden:

https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Publikationen/37926_leitfaden_ivaf_fluechtlinge.html


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.