Mehrsprachige Informationen zum Asylverfahren für Geflüchtete

[BAMF] Geflüchtete, die einen Asylantrag in Deutschland stellen, kennen sich naturgemäß nicht mit den komplexen Verfahrensabläufen aus. Sie erhalten von unterschiedlichen Stellen zahlreiche Informationen zum Asylverfahren - nicht immer in ihrer Muttersprache. Um die Schutzsuchenden besser über den Ablauf des Asylverfahrens sowie ihre Rechte und Pflichten zu informieren, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterschiedliche Informationsangebote entwickelt, in einer Vielzahl von Landessprachen: Einen Film, eine Begleitbroschüre sowie ein Infoblatt.

Zu den neuen mehrsprachigen Angeboten des Bundesamtes sagt die Präsidentin Jutta Cordt: "Es ist wichtig, dass die Menschen, die auf dem Fluchtweg zu uns nach Deutschland kommen, ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Asylverfahrens kennen. Dies kann insbesondere dazu führen, dass Ängste im Umgang mit dem Bundesamt genommen werden. Dies wiederum kann die Gesprächsführung in der Anhörung erleichtern. Auf der anderen Seite sollen diese Informationen aber auch dazu beitragen, dass Schutzsuchende wissen, welche Konsequenzen es haben kann, wenn sie zum Beispiel nicht zu Terminen erscheinen oder im Asylverfahren nicht mitwirken."

Animationsfilm: Rechte und Pflichten im Asylverfahren

Welche Rechte und Pflichten habe ich während des Asylverfahrens? Welche Dokumente muss ich vorlegen? Was ist die Dublin-Prüfung? Was muss ich bei einem Wohnortwechsel beachten?

Diese und weitere Fragen beantwortet der neue Film "Informationen zum Asylverfahren. Ihre Rechte und Pflichten". Die fünf Etappen im Asylverfahren werden in einer gut verständlichen Bildsprache dargestellt erläutert. Bei jeder Etappe, "Ankunft & Registrierung", "Persönliche Antragstellung", "Dublin-Verfahren", "Persönliche Anhörung" und "Ausgang des Asylverfahrens" werden die Verfahrensvorgänge beschrieben und Antragstellenden erklärt, welche Pflichten, aber auch Rechte sie haben.

Der Film dient als eine visuelle Ergänzung zu der gesetzlich vorgeschriebenen schriftlichen Belehrung bei der Asylantragstellung. Seit einigen Wochen wird dieser bereits in den Warteräumen der Ankunftszentren gezeigt und ermöglicht es jedem, gleich welchen Bildungsstandes, die einzelnen Schritte des Asylverfahrens besser nachzuvollziehen und zu verstehen. Der Film ist untertitelt und in den Sprachen Deutsch, Französisch, Englisch, Arabisch, Farsi und Albanisch verfügbar.

Begleitbroschüre zum Film

Die Broschüre, die bei der Antragstellung verteilt wird, dient als Begleitprodukt zum gleichnamigen Film "Informationen zum Asylverfahren. Ihre Rechte und Pflichten" und enthält zusätzlich eine persönliche "Checkliste" für die Antragstellenden. Aufgeführt sind die fünf zu durchlaufenden Verfahrensschritte, das bietet Geflüchteten jederzeit Übersicht und Orientierung. Die Broschüre ist momentan in den folgenden Sprachen – auch barrierefrei – verfügbar: Deutsch, Französisch, Englisch, Arabisch und Albanisch (Farsi wird gerade erstellt).

Infoblatt: Wichtige Informationen zum Anhörungstermin

Muss ich zur Anhörung persönlich erscheinen? Wie werden die Termine eingeteilt? Was passiert, wenn ich am Anhörungstag krank werde? Wo erhalte ich Fahrtickets und kann ich meine Kinder mitbringen?

Diese Fragen beschäftigen alle Geflüchteten, da für sie die Anhörung der wichtigste Termin im Asylverfahren ist. Antworten liefert ein Infoblatt, das Menschen aus den Hauptherkunftsländern in der jeweiligen Herkunftssprache (verfügbar in Deutsch, Französisch, Englisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya, Albanisch, Türkisch, Kurdisch/Kurmanci) mit dem offiziellen Ladungsschreiben zugeschickt wird.

Verbreitung und Nutzung der Informationsangebote

Für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, in der Flüchtlingsarbeit Tätige, Mitarbeitende in einer Asylsozialberatungsstelle oder einfach Interessierte stehen alle Informationsmaterialien hier unter www.bamf.de/inforefugees auch zum Download zur Verfügung. Die Begleitbroschüre zum Film kann zudem über den Warenkorb bestellt werden.


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.