Nachholen oder Nachsitzen?

Sind spezielle Qualifizierungsangebote für Migrantinnen und Migranten wirklich notwendig?

Ja! Sollte denn eine syrische Ärztin in Deutschland als Kellnerin arbeiten? Oder der polnische Erzieher als Taxifahrer?

Migrantinnen und Migranten kommen mit Berufen, Ausbildungen und Abschlüssen, sie bringen aus ihrem Land viele Fähigkeiten und Kompetenzen mit. Manchmal können sie diese aber gar nicht beruflich einsetzen. Wie ist das möglich?

Dafür gibt es verschiedene Gründe: ausländische Abschlüsse werden nicht immer als gleichwertig anerkannt, Dokumente und Zeugnisse sind im Krieg vernichtet worden oder im Herkunftsland erst gar nicht üblich, Bewerbungsmappen und Lebensläufe entsprechen nicht deutschen Normen – um nur einige wenige Hindernisse zu nennen. Nicht zuletzt können die Zugewanderten oft noch nicht gut genug Deutsch sprechen, um ihre beruflichen Fähigkeiten hier auszuüben.

Eine Anpassung der Kompetenzen durch spezielle Qualifizierungen erhöht die Chancen auf eine berufliche Integration der Zugewanderten beträchtlich. Die IQ Qualifizierungen gehen ganz gezielt auf die „nachzuholenden“ Inhalte ein. Einige Angebote beinhalten außerdem Mentoring oder Bewerbungstrainings sowie die Möglichkeit, (fach-)sprachliche Kompetenzen auszubauen.

Sprachkurse: Integrationskurse und berufsbezogene Deutschkurse ermöglichen bedarfsgerechtes und zielgruppenorientiertes Deutschlernen auf allen Kompetenzniveaus. In bestimmten Qualifizierungsmaßnahmen sind fachsprachliche Deutschkurse als fester Bestandteil eng mit der fachlichen Bildung verzahnt. Dieser Ansatz des sogenannten Integrierten Fach- und Sprachlernens gilt als besonders vielversprechend.

Anpassungsqualifizierung und Kenntnisprüfung: In vielen Berufen braucht man eine offizielle Anerkennung des ausländischen Abschlusses, um in Deutschland arbeiten zu dürfen: sogenannte reglementierte Berufe wie Ärztin oder Arzt, Lehrerin oder Lehrer, Erzieherin oder Erzieher und viele Pflegeberufe. Wenn im Anerkennungsverfahren keine volle Gleichwertigkeit mit dem deutschen Abschluss festgestellt wird, gibt es die Möglichkeit, eine Anpassungsqualifizierung oder Kenntnisprüfung zu absolvieren.

Anpassungsqualifizierung und Externenprüfung: Die Ausbildungsberufe des dualen Systems wie Friseurin oder Friseur, Elektronikerin oder Elektroniker dürfen ohne offiziellen Anerkennungsbescheid ausgeübt werden. Eine Anerkennung kann trotzdem Vorteile haben: Betriebe können die ausländische Qualifikation besser einschätzen, was verantwortungsvollere Aufgaben und eine qualifikationsadäquate Beschäftigung zur Folge haben kann. Um Unterschiede zur deutschen Berufsausbildung auszugleichen, können Anpassungsqualifizierungen oder Externenprüfungen absolviert werden.

Brückenmaßnahmen: In den nicht reglementierten Berufen kann man in Deutschland direkt arbeiten. Um jedoch den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern, gibt es Brückenmaßnahmen für Akademikerinnen und Akademiker in den Wirtschaftswissenschaften, Ingenieurs- und Naturwissenschaften oder Informatik. Sie beinhalten eine Kombination aus fachlicher Auffrischung, berufsbezogener Deutschförderung, Bewerbungscoaching und oft ein Praktikum.

IQ Angebote in Brandenburg:

  • Qualifizierungsangebote für Personen mit ausländischen Abschlüssen

Bundesweite IQ Angebote:

Über 90 Beratungsstellen, über 140 Qualifizierungen – das sind die Angebote des Förderprogramms IQ an Eingewanderte. Dabei geht es primär um die Unterstützung im Prozess der Anerkennung des Berufsabschlusses und des Einstiegs in den gelernten Beruf. Einige Angebote richten sich auch an Selbstständige. Die Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch unterstützt über 90 IQ Qualifizierungsangebote bei der Umsetzung des Integrierten Fach- und Sprachlernens.


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.