Neue Zahlen zur Berufsanerkennung zeigen hohe Dynamik / Wanka: "Anerkennungsgesetz wichtiger Hebel zur Integration von Fachkräften"

BMBF-Pressemitteilung 109/2017

Für das Jahr 2016 wurden über 23.000 neue Anträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation gestellt. Dies entspricht einer Steigerung um 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der gestellten Anträge seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2012 stieg damit insgesamt auf über 86.000. Das geht aus der heute vom statistischen Bundesamt veröffentlichten amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz des Bundes hervor.

"Das Anerkennungsgesetz wirkt. Der kontinuierliche Zuwachs von Anträgen von Menschen aus Ländern außerhalb der EU zeigt: Das Anerkennungsgesetz ist ein wichtiger Hebel für die notwendige Zuwanderung und Integration qualifizierter Fachkräfte", sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka.

Mit 54 Prozent überstieg der Anteil an Anträgen zu Berufsqualifikationen aus Drittstaaten erstmals den der Anträge aus Ländern der EU und der Schweiz. Vor allem die Antragszahl zu syrischen Abschlüssen hat sich mit 1.728 Anträgen im Vergleich zum Vorjahr fast verdreifacht (2015: 636 Anträge). Damit steht Syrien auf Platz 4 der häufigsten Ausbildungsstaaten, hinter Rumänien, Polen sowie Bosnien und Herzegowina.

Die Bundesregierung unterstützt den Zugang zum Berufsanerkennungsverfahren durch einen Zuschuss, der Ende 2016 neu aufgelegt wurde. Rund 900 Förderzusagen wurden seither erteilt. "Unsere Unterstützung ist gut investiert. Denn die Anerkennung eines Berufsabschlusses zahlt sich aus – für Fachkräfte und Unternehmen", so Wanka.

Die Evaluation zum Anerkennungsgesetz, die im Juni dieses Jahres veröffentlichten wurde, zeigt, dass die Beschäftigtenquote im Vorher-Nachher-Vergleich um über 50 Prozent steigt. Nach der erfolgreichen Anerkennung sind neun von zehn Fachkräften mit einem ausländischen Berufsabschluss erwerbstätig. Das Bruttoeinkommen wächst nach der Berufsanerkennung um durchschnittlich 1.000 Euro im Monat; es steigt somit um 40 Prozent.

Bei 66 Prozent der Verfahren wurde die volle Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf festgestellt, das ist ein Rückgang um 8 Prozentpunkte im Vergleich zu 2015. Der Anerkennungsbescheid ist auch eine wichtige Rückmeldung zu noch fehlenden beruflichen Kompetenzen: Jedes zehnte Verfahren endete mit einer teilweisen Gleichwertigkeit, 20 Prozent mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme. Die Ablehnungsquote liegt konstant niedrig bei um die 3 Prozent.

Die meisten Anträge kamen erneut aus dem Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe, allen voran Gesundheits- und Krankenpflegerin oder -pfleger (7.080) sowie Ärztin und Arzt (6.225). Der Anteil an Anträgen zu reglementierten Berufen, für deren Ausübung die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation Voraussetzung ist, blieb mit 75 Prozent stabil.

Weitere Informationen:

Auswertung Statistik zum Bundesgesetz 2016 auf  dem Portal "Anerkennung in Deutschland"


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.