Qualifizierung zur Anerkennung für Erzieher*innen

Seit April 2021 können sich Erzieher*innen mit einem pädagogischen Abschluss aus dem Ausland bei den Beruflichen Schulen Neuruppin bis zur vollen Anerkennung qualifizieren. Die Qualifizierung kann berufsbegleitend absolviert werden. In der vergangenen Förderphase war die Qualifizierung ein Teilprojekt im Förderprogramm IQ, seit 2023 kann das Angebot durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters finanziert werden.

Die Seminartage finden Donnerstag, Freitag und Samstag in Neuruppin mit insgesamt 304 Unterrichtsstunden statt.

Voraussetzungen für die Teilnahme sind

  • der Nachweis eines sozialpädagogischen Berufs- oder eines berufsbefähigenden Abschlusses (Universitätsstudium) aus einem Staat außerhalb Deutschlands
  • Berufserfahrung von einem Jahr in einem einschlägigen Arbeitsfeld vergleichbar mit der Kinder- und Jugendhilfe
  • der Bescheid über die Anerkennung eines Teilbereichs der zuständigen Stelle im Rahmen des Anerkennungsverfahrens
  • ein Sprachniveau auf Deutsch von mindestens B1.

Die Qualifizierung ist eine gute Möglichkeit für Erzieher*innen, zügig zu einer Anerkennung zu gelangen und so eine qualifikationsadäquate Beschäftigung zu bekommen.

Das Konzept wurde mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie dem Staatlichen Schulamt Cottbus abgestimmt, so dass gewährleistet ist, dass die Teilnehmenden mit der Qualifizierung die relevanten Inhalte erwerben können.

Die Qualifizierung ist AZAV zertifiziert und kann mit einem Bildungsgutschein finanziert werden. Für Selbstzahler*innen besteht die Möglichkeit eines individuellen Einstiegs.

Weitere Informationen hier auf der Seite der Beruflichen Schulen Neuruppin.

Berufliche Schulen Neuruppin der ASG
Leitung Frau Birgit Volkmar
Alt Ruppiner Allee 40
16816 Neuruppin
 info(at)berufliche-schulen-neuruppin(dot)de


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.