Sonderprogramm des Bundes "MobiPro-EU": Neue Fördergrundsätze veröffentlicht

Am 30. Juli 2014 sind für das Sonderprogramm des Bundes zur „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU)“ neue Fördergrundsätze im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Damit können Projektträger mit den Vorbereitungen für das Ausbildungsjahr 2015 beginnen.

Der Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen wird am 4. August 2014 im Internet auf der Webseite www.thejobofmylife.de veröffentlicht.

Das Sonderprogramm unterstützt seit Januar 2013 junge EU-Bürgerinnen und EU-Bürger bei der Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung in Deutschland. Seit Programmstart wurden von rund 9.100 Personen Förderanträge gestellt. Davon waren rund 6.400 im Ausbildungssegment und 2.700 im Fachkräftesegment. Vor dem Hintergrund dieses sehr großen Interesses ist es in enger Abstimmung mit dem Deutschen Bundestag gelungen, das Mittelvolumen für die Jahre 2013 bis 2018 von ursprünglich 139 Mio. Euro auf 560,1 Mio. Euro zu erhöhen.

Aufgrund der hohen Nachfrage aus dem EU-Ausland nach Ausbildungsplätzen in Deutschland wird sich das Förderprogramm zukünftig ausschließlich auf Ausbildungsinteressierte konzentrieren. Im Ausbildungsjahr 2015 sollen rund 2.000 Jugendliche aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Möglichkeit erhalten, eine duale Ausbildung zu beginnen. Fachkräfte können nach den neuen Fördergrundsätzen nicht mehr neu in die Förderung aufgenommen werden. Für die Personen, deren Förderung in den Jahren 2013 und 2014 begonnen hat, ändert sich jedoch nichts. Sie werden ihre Leistungen nach der bisherigen Richtlinie weiter erhalten.

Informationen zum Programm, zu den neuen Regelungen, zur Einreichung von Projektvorschlägen und zum Antragsverfahren sind auf www.thejobofmylife.de abrufbar.


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.