Vorankündigung: Interessenbekundungsverfahren und Antragstellung zur Förderperiode 2019-2022

Im nächsten Jahr geht das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ in die neue Förderrunde. Gemäß den aktuellen Angaben des BMAS wird die Förderrichtlinie Mitte Juli veröffentlicht, danach kann das Interessenbekundungsverfahren beginnen. Auswahl und Antragstellung erfolgen bis Mitte August 2018.

Die Handlungsschwerpunkte des Förderprogramms IQ werden nach aktuellen Angaben des BMAS im Kern erhalten bleiben. Bei Interesse an einer künftigen Mitarbeit als Teilprojektträger im IQ Netzwerk Brandenburg empfehlen wir Ihnen, sich bereits jetzt mit dem Programm auseinanderzusetzen und Projektideen zu entwickeln.

Genauere Informationen folgen mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger Mitte Juli und werden selbstverständlich zeitnah auch auf unserer Website bekanntgegeben.

Informationen zum Interessenbekundungsverfahren werden nach Veröffentlichung der Richtlinie auf unserer Homepage veröffentlicht. Die Frist zur Einreichung der Intereressenbekundungen bei der Koordinierungsstelle des IQ Netzwerks Brandenburg wird voraussichtlich der 03. August 2018 sein, die Frist zur Antragsstellung nach Auswahl der Träger ist Mitte August.


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.