Zuwanderung zum Zweck einer Anerkennungs-Qualifizierung: IQ veröffentlicht neuen Leitfaden

Mit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zum 1. März 2020 wurden auch die Einreisemöglichkeiten über den § 16d AufenthG (vormals: § 17a AufenthG) ausgeweitet. Der §16d AufenthG ermöglicht es Fachkräfte aus Drittstaaten, nach Deutschland einzuwandern, um die im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens festgestellten wesentlichen Unterschiede durch Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme auszugleichen und dadurch die berufliche Anerkennung bzw. die Berufszulassung in Deutschland zu erreichen.

Nach Erlangung der vollen Gleichwertigkeit bzw. der Berufszulassung kann bis zu ein Jahr lang ein Arbeitsplatz gesucht werden. Fachkräfte haben somit die Möglichkeit, sich für eine volle Gleichwertigkeit zu qualifizieren und in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Der Leitfaden für die Beratung zu § 16d Aufenthaltsgesetz richtet sich an Beratende und Akteure, die an der Schnittstelle von Anerkennung und Fachkräfteeinwanderung aktiv sind. Ziel des Leitfadens ist es, den Akteuren in der Beratungspraxis einen handlichen Überblick über die Zuständigkeiten und Schnittstellen im Verfahren nach § 16d AufenthG zu geben.

Die Fachstelle Einwanderung und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung im IQ Netzwerk haben den Leitfaden in Abstimmungen mit den Zuständigen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Auswärtigen Amt (AA), dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (IntB) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA) erstellt.

Der Leitfaden ersetzt den bisherigen Leitfaden zum § 17a AufenthG a. F.

Zum PDF-Download des Leitfadens §16d geht es hier.


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.